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Praktikum im Jurastudium - Alles, was Du wissen musst!

Die juristischen Praktika oder in den Prüfungsordnungen meist als „praktische Studienzeit“ bezeichneten Pflichtpraktika stehen bei jedem Juristen im Verlaufe des Studiums auf dem Plan. Ich möchte Dir hier die wichtigsten Fragen rund um das Praktikum beantworten.

Wozu dienen die Praktika?

Die Pflichtpraktika im Jurastudium sind zunächst einmal Voraussetzung, um zur ersten juristischen Prüfung zugelassen zu werden. Darüber hinaus bieten sie Dir die Möglichkeit, aus dem „trockenen“ Jurastudium auszubrechen und ein wenig Praxisluft zu schnuppern. Du hast die Möglichkeit, Deinen persönlichen Interessen nachzugehen und Deine eigenen Vorstellungen, die Du vielleicht schon von dem Berufsleben als Jurist oder Juristin hast, zu auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

Wie lange dauern die Praktika?

Wie sich aus § 5a DRiG (Deutsches Richtergesetz) ergibt, beträgt die Dauer insgesamt mindestens drei Monate. Von Bundesland zu Bundesland ist es unterschiedlich, ob Du während der Praktikumszeit verschiedene Tätigkeitsfelder besuchen musst und wie diese drei Monate aufzuteilen sind. Regelmäßig werden die drei Monate aber in drei Einheiten aufgeteilt, die jeweils einen Monat dauern (Achtung: ein Monat ≠ vier Wochen).

Wo kann ich mein Pflichtpraktikum machen?

Bei der Wahl Deines Praktikumsortes bist Du in der Regel sehr frei. Wichtig ist allerdings, dass Du Dir einen Platz suchst, bei dem Du einem Volljuristen unterstellt bist. Zudem ist in manchen Bundesländern vorgeschrieben, dass Du mit den Pflichtpraktika die drei großen Rechtsgebiete abdecken musst. Außerdem ist in einigen Prüfungsordnungen zwingend ein Monat bei einem Amtsgericht abzuleisten. Hier ist es also wichtig, dass Du Dich rechtzeitig informierst. Hierüber geben Dir die Prüfungsordnungen Aufschluss. Bei Unsicherheiten oder weiteren Fragen kann es oft hilfreich sein, Dich an die Studienberatung oder eine Fachschaft zu wenden.

Die Möglichkeiten der Wahl des Praktikumsortes sind ansonsten aber sehr vielfältig. Ich möchte Dir im Folgenden kurz ein paar Ideen geben, in welchen Bereichen sich ein Praktikum anbietet.

1. Praktikum in einer Kanzlei​

Wer bereits als Studierender eine Karriere als Anwalt bzw. Anwältin anstrebt, hat im Rahmen des Pflichtpraktikums die Möglichkeit, ein bisschen „Kanzleiluft“ zu schnuppern und den Alltag eines Anwalts bzw. einer Anwältin kennenzulernen.

Der Ablauf des Praktikums in einer Kanzlei ist dabei stark von der Größe der jeweiligen Kanzlei abhängig. Ein Praktikum in einer kleineren Kanzlei hat möglicherweise den Nachteil, dass hier nicht so viele interessante Termine auf die Praktikanten warten und die Vielfalt der bearbeiteten Rechtsgebiete nicht so groß ist. Auf der anderen Seite hat man als Praktikant hier in der Regel einen direkten Kontakt zu einem Anwalt oder einer Anwältin und kann so eventuell mehr individuelle Fragen stellen.

In einer Großkanzlei besteht demgegenüber die Möglichkeit, einen Einblick in sehr viele Rechtsgebiete zu erhalten und möglicherweise auch die Kommunikation und den Ablauf von Verfahren mit internationalen Bezügen mitzuerleben. Hier ist es wieder stark von der jeweiligen Kanzlei abhängig, inwieweit Du an den einzelnen Mandaten mitarbeiten darfst. Einige der Großkanzleien bieten mittlerweile spezielle Programme für Praktikanten an.

Du solltest Dich vor Deiner Bewerbung also gut informieren und z.B. nach Praktikanten suchen, die bereits ein Praktikum in der von Dir ausgesuchten Kanzlei absolviert haben. Sie werden Dir sicher ein paar Erfahrungen mitteilen und Dir sagen können, ob sie die Kanzlei als Praktikumsstelle weiterempfehlen.

2. Praktikum in einer Verwaltungsbehörde

Das Verwaltungspraktikum klingt für die meisten Jurastudierenden zunächst ziemlich langweilig. Was passiert schon groß in einer Verwaltungsbehörde? In einigen Bundesländern ist es allerdings zwingend vorgeschrieben, sodass man sich dort nicht darum „herumdrücken“ kann.

Du solltest Dich jedoch nicht täuschen lassen: Auch das Verwaltungspraktikum kann sehr interessante Einblicke bieten! Als Anlaufstelle kommen grundsätzlich alle Kommunal-, Landes- und Bundesbehörden in Betracht. Darüber hinaus steht Dir auch der Weg zu allen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, offen.

Das bedeutet, dass Du Dein Praktikum nicht nur z.B. bei der Agentur für Arbeit, der Handwerkskammer, einem kommunalen Zweckverband, bei den Bundes- oder Landesministerien oder bei der Zollverwaltung machen kannst. Das Umweltbundesamt, die Klosterkammer oder Finanzbehörden können ebenfalls eine spannende Praktikumszeit versprechen.

Besonders beliebt ist es, das Verwaltungspraktikum bei der Polizei zu absolvieren. Planst Du dies, solltest Du Dir mindestens eine Polizeiinspektion oder Polizeidirektion suchen. Es kann sein, dass in der gewählten Polizeiverwaltung kein Volljurist tätig ist. Dann ist in der Regel auch erlaubt, dass ausnahmsweise ein Angehöriger des „ehemaligen höheren Polizeivollzugsdienstes“ Dein Ausbilder ist. Dies kannst Du an den Bezeichnungen „Polizeirätin oder Polizeirat“ bzw. „Polizeioberrätin oder Polizeioberrat“ erkennen. In diesem Fall solltest Du Dich aber nochmal bei Deinem Prüfungsamt informieren, damit Dein Praktikum letztlich auch anerkannt wird.

Ein Verwaltungspraktikum bei einem Verwaltungsgericht ist übrigens nicht möglich. Verwaltungsgerichte sind Gerichte außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit und daher keine Verwaltungsbehörden.

3. Praktikum bei einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft

Als weitere Anlaufstelle kommt ein Praktikum bei einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft in Betracht. In einigen Bundesländern ist die Ableistung eines Praktikums bei einem Gericht auch zwingend vorgeschrieben.

Die Praktika bei Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft sind meist als Gruppenpraktikum organisiert. Das bedeutet, dass Du mit mehreren anderen Studierenden in Gruppen zu den unterschiedlichen Verhandlungen und Veranstaltungen gehst. In der Regel hast Du aber auch die Möglichkeit, konkrete Fragen an den Richter oder die Richterin oder an den Staatsanwalt oder die Staatsanwältin zu stellen und so einen guten Eindruck von der jeweiligen Arbeit zu erhalten.

Die konkrete Ausgestaltung des Praktikums ist aber selbstverständlich stark von der Größe des jeweiligen Gerichts, den Kapazitäten sowie dem Andrang der Bewerber abhängig.

Insbesondere in den Bundesländern, in denen das Gerichtspraktikum zwingend vorgeschrieben ist, kannst Du Dir sicher vorstellen, dass es dort nicht immer zu dem gewünschten Zeitpunkt während der Semesterferien einen Platz für jeden Bewerber gibt. Daher solltest Du Dich möglichst früh um einen Platz kümmern, insbesondere wenn Du das Praktikum an einem Gericht in Deiner Stadt ableisten möchtest.

Gerade bei dem Gerichtspraktikum bietet es sich  an, dieses bereits in einem niedrigen Semester zu absolvieren. Hier benötigst Du kaum spezielle Vorkenntnisse und kannst auch so den Verhandlungen oder den verschiedenen Veranstaltungen folgen.

4. Praktikum in einer Rechtsabteilung eines Unternehmens

Aber auch wirtschaftlich interessierte Studierende können im Rahmen der Pflichtpraktika interessante Eindrücke erhalten. Viele größere Unternehmen haben eine eigene Rechtsabteilung. In welchem Wirtschaftssektor das Unternehmen tätig ist, spielt für die Auswahl keine Rolle. Du solltest aber bei der Bewerbung beachten, dass dein Ausbilder ein Volljurist ist.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Praktika?

Der richtige Zeitpunkt für das Pflichtpraktikum hängt unter anderem auch davon ab, was Du Dir konkret von Deinem Praktikum erhoffst und wo Du Dein Praktikum absolvieren möchtest. Ein Praktikum in den Anfangssemestern ist grundsätzlich hilfreich, wenn Du Dir überhaupt erstmal einen Einblick in z.B. den Ablauf eines Gerichts verschaffen möchtest. Möchtest Du ein frühes Praktikum in einer Kanzlei machen, solltest Du dabei bedenken, dass Du dort wahrscheinlich noch nicht so viele Aufgaben eigenständig übernehmen werden kannst. Hier kann es von Vorteil sein, wenn Du das Praktikum erst in höheren Fachsemestern absolvierst, damit Du etwas mehr von der Materie verstehst.

Strebst Du ein Praktikum in einer Großkanzlei an, solltest Du Dich vorher gut informieren. Diese setzen häufig eine bestimmte Semesteranzahl oder eine abgelegte Zwischenprüfung voraus.

Du solltest Dir möglichst früh überlegen, wann Du welches Pflichtpraktikum machen möchtest, damit Du Dich rechtzeitig bewerben kannst und Du – wenn ein Praktikum aus irgendeinem Grund nicht wie geplant stattfinden kann – eine Alternative finden kannst. Von großem Vorteil ist es, wenn Du Deine Pflichtpraktika bereits vor der Examensvorbereitung absolviert hast, damit Du Dich in dieser Zeit voll auf das Examen konzentrieren kannst. Empfehlenswert ist daher der Studienabschnitt nach dem zweiten bis zum sechsten bzw. siebten Fachsemester.

Was muss ich bei der Bewerbung beachten?

Welchen genauen Anforderungen Dein Praktikum genügen muss, damit es auch als Jura-Pflichtpraktikum anerkannt wird, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Du solltest Dich daher möglichst früh im Studium darüber informieren, welche Vorgaben an Deiner Universität einzuhalten sind. Was aber für alle Bundesländer gilt: Du musst bei Deinem Praktikum einem Volljuristen unterstellt sein und das Praktikum muss während der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden.

Wie bewerbe ich mich am besten?

Unabhängig davon, ob Du dich auf einige Initiative bewirbst oder eine ausgeschriebene Stelle gefunden hast, bietet es sich an, dass Du zunächst bei deinem potentiellen Arbeitgeber anrufst und einige grundlegende Fragen klärst. Sollte es sich um eine Initiativbewerbung handeln, musst Du natürlich zuerst klären, ob Dein Wunscharbeitgeber überhaupt Praktika anbietet. Auch kannst Du in diesem Gespräch möglicherweise bereits ein paar Informationen über die Rahmenbedingungen des Praktikums erhalten und nachfragen, welche Bewerbungsunterlagen benötigt werden. Zum Teil musst Du auch eine bestimmte Bewerbungsfrist beachten. Im Anschluss daran kannst Du mit der Sammlung Deiner nötigen Bewerbungsunterlagen beginnen. In der Regel umfasst eine Bewerbung mindestens die folgenden Dokumente:

  • Anschreiben

  • Lebenslauf

  • Motivationsschreiben

  • Immatrikulationsbescheinigung

  • Ggf. bereits erbrachte Studiennachweise oder das Zeugnis einer abgelegten Zwischenprüfung.

 

Ob Du die Bewerbung per E-Mail oder auf dem Postweg versendest, kannst Du ebenfalls bereits in dem ersten Gespräch am Telefon erfragen. Du solltest in jedem Fall aber darauf achten, dass Du Deine Dateien in gängigen Formaten abspeicherst, sodass sie von Deinem Wunscharbeitgeber problemlos geöffnet werden können. Du solltest keine Word-Dateien versenden, sondern diese das PDF-Dateien abspeichern. Bei einer Bewerbung auf dem Postweg solltest Du – selbstverständlich – auf eine ansprechende Zusammenstellung (die Investition in eine Bewerbungsmappe kann sich hier lohnen) und, sofern es eine Bewerbungsfrist gibt, die Zeit des Postwegs beachten.

Kann ich das Praktikum auch im Ausland machen?

Ja, Du hast grundsätzlich auch die Möglichkeit, Dein Pflichtpraktikum im Ausland zu machen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Anforderungen Deiner Prüfungsordnung erfüllt sind.

Ein Praktikum im Ausland ist z.B. beim Auswärtigen Amt oder der Deutschen Akademischen Auslandsdienst (DAAD) möglich. Außerdem kommen natürlich auch Kanzleien in Betracht, die eine Niederlassung im Ausland haben.

Eine gute Möglichkeit, sich einen Platz für ein Auslandspraktikum zu sichern ist es, wenn man z.B. während eines Studiums im Ausland (z.B. über das ERASMUS+-Förderprogramm) bereits in den Kontakt mit einer Kanzlei treten kann.

Die Auslandsvertretungen vergeben ihre Praktika meist über ein zentrales offizielles Verfahren, so z.B. die Botschaften oder die GIZ (Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit). Es lohnt sich aber sicherlich, dieses etwas umfangreichere Verfahren zu durchlaufen, da man hier die Chance auf wertvolle Erfahrungen erhält. 

Eine gute Anlaufstelle speziell für Jurastudierende ist auch die ELSA (European Law Students‘ Association). Diese bietet ein Programm mit dem Namen "STEP" (Student Trainee Exchange Programme) an, welches eine hervorragende Möglichkeit bietet, Praxiserfahrung im Ausland zu sammeln. Die ELSA unterstützt dabei die Praktikanten bei der Vorbereitung des Praktikums, z.B. bei der Wohnungssuche oder den notwendigen Formalien.

Was Du bereits bei Deiner Bewerbung im Hinterkopf behalten solltest ist, dass Du auch z.B. die Reise- und Unterbringungskosten während der Zeit stemmen musst. Du solltest Dich vorher umfassend informieren und hast dann eventuell die Möglichkeit, über Erasmus oder ein Stipendium Deinen Aufenthalt (mit) zu finanzieren.

Bekomme ich für das Pflichtpraktikum Geld?

Nein, eine Vergütung kannst Du selbst in den Zeiten des Mindestlohns nicht erwarten. Allerdings zahlen größere Kanzleien und viele Rechtsabteilungen ihren Praktikantinnen und Praktikanten manchmal eine kleine Vergütung. Auch bei den internationalen Organisationen gibt es zum Teil einen Zuschuss für die Praktikantinnen und Praktikanten.

Sieh das Praktikum daher nicht als Nebenjob zum Geld verdienen, sondern als eine Zeit, um Deine persönlichen Interessen zu verfolgen und interessante Einblicke in den Berufsalltag zu erhalten. Du hast insbesondere bei dem Praktikum in einer Kanzlei die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen und Dich evtl. sogar im Hinblick auf einen späteren (Neben-)Job in der Kanzlei zu profilieren. Auch wenn das Pflichtpraktikum während der vorlesungsfreien Zeit zunächst nicht gerade nach einem wünschenswerten „Ferienprogramm“ klingt, hast Du die Chance, die Zeit sinnvoll zu nutzen und einen Erfolg daraus zu machen!

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