Juristisches Allgemeinwissen
Die Eigenschaften, die einen guten Juristen ausmachen, sind vielfältig und abhängig von dem jeweiligen Aufgabenbereich und dem Anforderungsprofil. Während des Studiums und der späteren Jobsuche kommt es meist jedoch primär auf die Noten der Examina an. Für die Klausuren ist es von wesentlicher Bedeutung, Definitionen und Aufbauschemata auswendig zu lernen und diese an der richtigen Stelle anbringen zu können.
Neben diesem fachlichen "Theoriewissen" gibt es jedoch auch einige Daten, Fakten, Zusammenhänge und auch Namen, die jedem Jurastudierenden und bereits "fertigen" Juristen ein Begriff sein sollten.
Zwar sind diese Kenntnisse in der Regel nicht der Schlüssel zu einem Prädikatsexamen, allerdings kann es nicht nur in einer mündlichen Prüfung unangenehm werden, wenn auf die Frage "Wer ist die Vorsitzende des Bundesgerichtshofes?" nur betretenes Schweigen herrscht. Auf den folgenden Seiten kannst Du Dir einen Überblick über das juristische Allgemeinwissen verschaffen.
Rechtslatein
Die Rechtswissenschaft ist geprägt von zahlreichen lateinischen Begriffen. Auch wenn für das Jurastudium weder ein kleines noch ein großes Latinum benötigt wird, schadet es nicht, die wichtigsten lateinischen Rechtsbegriffe zu kennen und richtig verwenden zu können. Hier findest Du einen Überblick!


