top of page

Dauer und Ablauf des Grundstudiums im Jurastudium

Das Grundstudium der Rechtswissenschaften bildet das Fundament für den Erfolg des juristischen Werdegangs insgesamt. Als Grundstudium werden die ersten Semester des Jurastudiums bezeichnet, die bis zur Ablegung der Zwischenprüfung absolviert werden. Die konkrete Anzahl der Semester, die als Regelstudienzeit hierfür vorgesehen sind, ist abhängig von der jeweiligen Universität, jedoch wird es sich regelmäßig um die ersten vier Semester handeln.

Das Grundstudium dient dazu, den Studierenden die Grundlagen für die weitere juristische Ausbildung zu vermitteln. Hier lernst Du die Basics des juristischen Arbeitens, die für das Bestehen der großen Übungen im Hauptstudium sowie selbstverständlich auch für die erste juristische Prüfung unerlässlich sind.

Inhalte des Grundstudiums

Inhaltlich werden im Grundstudium zunächst die grundlegenden Zusammenhänge der einzelnen Rechtsgebiete erläutert. Daher werden Vorlesungen zu den drei großen Rechtsgebieten (Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht) angeboten. Begleitend dazu werden in der Regel Arbeitsgemeinschaften, Fallbesprechungen oder Tutorien angeboten, in denen die Studierenden den Stoff der Vorlesungen anhand von Fällen wiederholen und vertiefen können. Der Besuch dieser Veranstaltungen ist (auch wenn er nicht an jeder Universität verpflichtend ist) dringend zu empfehlen. Hier wird den Studierenden vermittelt, wie die (Klausur-)Sachverhalte unter rechtlichen Gesichtspunkten behandelt werden müssen.

 

Insbesondere wird hier das Schreiben eines Gutachtens im sog. „Gutachtenstil“ – dem wohl wichtigsten „Handwerkszeug“ eines jeden Jurastudierenden – trainiert. Nur wer diesen sicher beherrscht, kann sein gelerntes Wissen auch später in den Klausuren fachgerecht – und vor allem punkteträchtig – präsentieren. Hier kannst Du mehr über den Gutachtenstil erfahren. 

Im Bereich des Zivilrechts werden während des Grundstudiums zumeist Vorlesungen zum allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), zum allgemeinen Teil des Schuldrechts sowie zum besonderen Teil des Schuldrechts (vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse) angeboten. Darüber hinaus wird z.T. auch das Sachenrecht bereits während des Grundstudiums gelehrt . Daneben gibt es in einigen Universitäten auch bereits im Grundstudium Vorlesungen zu Nebengebieten, wie z.B. dem Familien- und Erbrecht oder dem Handels- und Gesellschaftsrecht behandelt.

Im Öffentlichen Recht werden in den ersten Semestern regelmäßig die Vorlesungen zum Staatsorganisationsrecht, zu den Grundrechten sowie zum allgemeinen Verwaltungsrecht und zum Verwaltungsprozessrecht auf dem Vorlesungsplan stehen.

Auf dem Gebiet des Strafrechts wird zunächst der allgemeine Teil des Strafgesetzbuches (StGB) behandelt. Es werden bereits wichtige Themenbereiche, wie z.B. die Täterschaft und die Teilnahme, der Versuch und der Rücktritt, die Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe sowie Irrtümer, durchgenommen. Daran schließen sich die Vorlesungen zum besonderen Teil des StGB an, in dem dann Vermögensdelikte, wie z.B. der Betrug oder der Raub und Nichtvermögensdelikte, wie z.B. die Körperverletzung oder der Mord, besprochen werden.

Während dieses Grundstudiums wird bereits der Großteil dessen vermittelt, was später auch der Stoff ist, der in den Klausuren und Hausarbeiten der großen Übungen und insbesondere auch in der ersten juristischen Prüfung abgefragt wird. Es empfiehlt sich daher, bereits in den ersten Semestern „am Ball zu bleiben“ und die  Basics zu verinnerlichen. Je mehr Zeit Du am Anfang investierst, desto einfach wird Dir später die Vorbereitung auf die noch folgenden Klausuren fallen.

Übungen

Zudem gibt es während des Grundstudiums sog. Übungen. Die Übungen haben in den verschiedenen Universitäten unterschiedliche Bezeichnungen. Teilweise werden sie „kleine Übungen“, und teilweise als „Übungen für Anfänger/innen“ bezeichnet. In den Übungen müssen durch das Schreiben von Klausuren sowie das Anfertigen von Hausarbeiten in den Semester-„Ferien“ (vorlesungsfreie Zeit) die kleinen Scheine erworben werden.

Die Teilnahme an den kleinen Übungen und der Erwerb von kleinen Scheinen ist nicht an jeder Universität verpflichtend. Ich würde Dir jedoch empfehlen, die Übungen – zumindest am Anfang des Semesters zu besuchen.  Du hast dort die Chance, durch das Schreiben der Klausuren bereits während des Semesters eine Rückmeldung bekommen, inwieweit Du den Gutachtenstil beherrschst und das abstrakte Wissen auf den Fall anwenden kannst. Dies ist eine sehr gute Übung für das Schreiben der (in der Regel am Ende des Semesters stattfindenden) Zwischenprüfungsklausuren.

Auch hast Du in diesem Rahmen die Möglichkeit, das erste Mal eine Hausarbeit zu verfassen. Zwar mag es gerade am Beginn des Studiums verlockend sein, die Semesterferien mit Freunden, Urlaub oder einfacher Entspannung zu verbringen, anstatt in der Bibliothek zu sitzen und seitenlange Arbeiten zu schreiben. Allerdings bekommst Du auf diesem Weg schon einmal einen Eindruck, wie das Schreiben einer Hausarbeit abläuft, wo Du die notwendige Literatur findest, wie Du mit dem Textverarbeitungsprogramm umgehen musst (das sorgt – auch wenn man dies nicht vermutet – regelmäßig für kleinere oder größere Nervenzusammenbrüche) und Du kannst lernen, wie Du Dir die Zeit einteilen musst. Hiervon wirst Du profitieren können, wenn spätestens im Hauptstudium die Scheine der großen Übung erworben werden müssen. Wenn Du mehr über das Schreiben von Hausarbeiten erfahren möchtest, klicke einfach hier.

Grundlagenfächer

Teilweise wird für das erfolgreiche Bestehen der Zwischenprüfung auch das erfolgreiche Bestehen eines Grundlagenfachs gefordert. Hierfür werden während des Grundstudiums einsemestrige Grundlagenveranstaltungen angeboten. Die Angebote sind von Universität zu Universität unterschiedlich. Beispiele sind jedoch Vorlesungen zur Allgemeinen Staatslehre, zur Kriminologie, zur Rechtsgeschichte, zum Römischen Recht oder auch zur juristischen Methodenlehre.

 

Regelmäßig ist auch hier ein Leistungsnachweis in Form des Bestehens einer Klausur zu erbringen. Bei der Wahl des Grundlagenfachs bist Du in der Regel sehr frei und kannst dieses ganz nach Deinen Interessen auswählen. Je nachdem, ob Du Dich mehr für die geschichtlichen, philosophischen bzw. logischen oder aber für die soziologischen Ansätze interessierst, kannst Du Dir Dein Grundlagenfach aussuchen.

Die Vorlesungen zu den verschiedenen Grundlagenfächern werden in der Regel jedes Semester bzw. jedes Studienjahr angeboten. Es bleibt also ausreichend Zeit, diese Klausur während des Grundstudiums zu bestehen. Du solltest allerdings versuchen, bereits im ersten oder zweiten Semester das Grundlagenfach „hinter Dich zu bringen“, damit Du Dich in den nächsten Semestern voll und ganz auf den Erwerb der kleinen Scheine und insbesondere auf das Bestehen der Zwischenprüfungsklausuren konzentrieren kannst.

Schlüssel- und Zusatzqualifikationen

Zusätzlich werden während des Grundstudiums Veranstaltungen zum Erwerb von sog. Schlüssel- und Zusatzqualifikationen angeboten. Die Angebote sind auch hier von Universität zu Universität und auch von Semester zu Semester sehr unterschiedlich. Diese Veranstaltungen dienen dazu, weitere Kenntnisse und Fähigkeiten zu erlernen, die auf dem späteren Karriereweg erforderlich oder zumindest vorteilhaft sein können.

Es gibt z.B. Veranstaltungen in denen eine Prozesssimulation durchgeführt wird, in denen die praktische Tätigkeit des Rechtsanwalts oder des Notars von Praktikern erläutert wird oder in denen Rechtsanwälte über die Existenzgründung sprechen und hierbei auf Fragen wie z.B. das Kostenrecht, das Berufsrecht sowie die Gründungsvoraussetzungen und -chancen eingehen. Auch gibt es in der Regel Veranstaltungen zur Rhetorik, Vernehmungslehre oder zur Meditation. Anders als in den Vorlesungen, werden diese Inhalte regelmäßig nicht von Professoren vermittelt, sondern von externen Lehrbeauftragten und Praktikern, die diese Veranstaltungen häufig sehr anschaulich und praxisnah gestalten.

Zudem wird von vielen Universitäten auch die erfolgreiche Teilnahme an einer fachspezifischen Fremdsprachenausbildung gefordert. In welchen Sprachen diese Veranstaltung angeboten wird und inwiefern ein Leistungsnachweis zu erbringen ist, ist jedoch erneut stark von der Prüfungsordnung der jeweiligen Universität und den zur Verfügung stehenden Lehrbeauftragten sowie dem Interesse der Studierenden abhängig. Daher solltest Du Dich gut über die Angebote Deiner Universität informieren.

Welche Veranstaltungen zum Erwerb der Schlüssel- und Zusatzqualifikationen Du besuchen solltest, hängt wiederum ganz von Deinen Interessen ab. Solltest Du schon wissen, dass Du später im Bereich des Strafrechts tätig sein möchtest und auch den strafrechtlichen Schwerpunkt im Hauptstudium belegen möchtest, dann bietet es sich natürlich an, die Veranstaltung zur Vernehmungslehre zu besuchen. Jedoch gibt es sicherlich auch viele andere interessante Veranstaltungen, die Dir im weiteren Studium und vielleicht sogar im Beruf weiterhelfen können.

Die Zwischenprüfung

Das Grundstudium wird mit dem Bestehen der Zwischenprüfung abgeschlossen. Zumeist wird dies nach vier Semestern der Fall sein. Während dieser vier Semester werden Klausuren zu den unterschiedlichen Vorlesungen angeboten. Wie viele davon für das Bestehen der Zwischenprüfung bestanden sein müssen, ist abhängig von der jeweiligen Universität. Näheres lässt sich dazu den entsprechenden Prüfungsordnungen entnehmen. Ein Tipp: Nimm Dir tatsächlich Deine Prüfungsordnung zur Hand (Du findest Sie im Internet) und versuche diese sehr sorgfältig zu lesen (und zu verstehen!). Sie ist eine sehr sinnvolle Arbeitsanleitung für Dein gesamtes Studium.

Das Bestehen der Zwischenprüfung ist die Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums. Daraus folgt, dass Studierende, die die erforderlichen Leistungsnachweise nicht bis zum Ende der vorgegebenen Frist erbringen können, - so hart es auch ist – exmatrikuliert werden.

Hast Du die Hürde der Zwischenprüfung allerdings überwunden, so kannst Du in der Regel bereits die Ausstellung eines sog. Zwischenprüfungszeugnisses verlangen. Dies stellt zwar noch keinen Abschluss dar, kann jedoch bereits bei einem potenziellen Arbeitgeber als Nachweis für Dein juristisches Grundverständnis und die Kompetenz zur Anwendung von abstraktem Wissen auf einen konkreten Sachverhalt dienen. Zudem hast Du so schon einmal „etwas in der Hand“ und wirst für die Anstrengungen der vorherigen Semester belohnt.

bottom of page