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Auslandssemester im Jurastudium

Ein (oder mehrere) Auslandssemester ist/sind eine hervorragende Möglichkeit das Jurastudium mit neuen Zusatzqualifikationen und Kenntnissen zu bereichern. In persönlicher Hinsicht hast Du die Chance, ein fremdes Land, die dortigen Sitten und Gebräuche sowie die Kultur kennenzulernen. Du lernst, Dich selbstständig zu organisieren und Dich auf ungewohnte und neue Situationen einzustellen. Darüber hinaus kannst Du Deine Sprachkenntnisse verbessern, was Dir nicht nur neue „Connections“ (Kontakte) bringen, sondern auch für potenzielle Arbeitgeber ein Pluspunkt bei der Bewerberauswahl sein kann.


Ein Auslandssemester hat also viele Vorteile. Doch macht ein Auslandssemester bei Jura überhaupt Sinn? Wo kann man ein Auslandssemester machen? Wann kann man es am besten in das Studium einbauen und wie kann man es finanzieren? Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Auslandssemester erhältst Du im Folgenden.


Macht ein Auslandssemester im Jurastudium überhaupt Sinn?


Viele stellen sich zunächst die Frage, ob ein Auslandssemester während des Jurastudiums überhaupt sinnvoll sein kann. Das liegt in erster Linie daran, dass das Studium in Deutschland auf den Erwerb des deutschen Staatsexamens (bzw. auf das erfolgreiche Bestehen der ersten juristischen Prüfung) ausgerichtet ist und sich die Studierenden hauptsächlich (abgesehen vom Europarecht) nur mit dem deutschen Recht beschäftigen. Daher ist es in der Regel auch nicht möglich, sich den Besuch bestimmter Vorlesungen an einer ausländischen Universität auf das Studium in Deutschland anrechnen zu lassen. Eine Ausnahme gibt es allerdings z.B. an der Universität Lausanne in der Schweiz. Hier gibt es einen Lehrstuhl für deutsches Recht. Dort kann sowohl die Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht als auch die Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht während eines Auslandssemesters absolviert werden. Möchtest Du nun aber an einer anderen Universität ein Auslandssemester starten, erscheint – rein auf das erste Staatsexamen bezogen – das Studieren im Ausland nicht wirklich sinnvoll.


Allerdings kann ein Auslandssemester dafür ganz andere Vorteile mit sich bringen. Zum einen werden während des Aufenthalts und des Studiums in einem anderssprachigen Land nicht nur die Sprachkenntnisse trainiert, sondern auch das Verständnis für ein fremdes Rechtssystem. Zum anderen hast Du die Möglichkeit, Kontakte zu anderen Juristen und Studierenden zu knüpfen und Deine eigene Persönlichkeit weiter zu entwickeln. Darüber hinaus nehmen auch die sog. Soft Skills für die Karriereentwicklung eine immer bedeutendere Rolle ein. Während des Auslandssemesters können interkulturelle Kompetenzen, die ein Auslandssemester mit sich bringt, erworben werden. Auch die Sicherheit im Umgang mit einer fremden Sprache (insbesondere Englisch) ist für viele Arbeitgeber bei der späteren Bewerberauswahl von Bedeutung.


Vor diesem Hintergrund kann bzw. können ein oder mehrere Auslandssemester durchaus Sinn machen!


Welche Möglichkeiten gibt es zur Durchführung eines Auslandssemesters?


Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten der Durchführung eines Studienaufenthalts im Ausland:

 

  • Zunächst gibt es die Möglichkeit, über das ERASMUS-Programm eine Förderung des Auslandsstudiums an einer europäischen Partneruniversitäten zu erhalten.

  • Auch der DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) hält zahlreiche Möglichkeiten für ein Auslandsstudium bereit.

  • Daneben hat auch nahezu jede Universität verschiedene Austauschprogramme mit Partneruniversitäten auf der ganzen Welt. Um darüber mehr zu erfahren, solltest du dich am besten an deinen Fakultätsbeauftragten (oder im ersten Schritt die Fachschaft) wenden.

  • Ferner kannst Du Dich auch direkt bei den ausländischen Hochschulen bewerben.

 

Wann kann ich ein Auslandssemester am besten in das Studium einbauen?


Grundsätzlich gibt es keinen „schlechten“ Zeitpunkt für ein Auslandssemester. Allerdings solltest Du bereits einen gewissen fachlichen Hintergrund haben, damit sich das Studieren im Ausland auch inhaltlich lohnt. Daher sollte ein Auslandssemester nicht vor dem 3. Fachsemester eingeplant werden. Empfehlenswert ist es außerdem, wenn Du bereits die Zwischenprüfung bestanden hast, damit Du die erste Hürde im Jurastudium hinter Dir hast und diese Klausuren „abhaken“ kannst. Regelmäßig bietet es sich also an, den Auslandsaufenthalt im 5./6. Semester bzw. im 7./8. Semester (nach der "Scheinfreiheit") einzuplanen.


Verliere ich durch ein Auslandssemester meinen Freischuss?


Nein, das ist nicht zwingend der Fall. Ein Auslandssemester kann bei der Berechnung der Fachsemesteranzahl für den Freischuss unberücksichtigt bleiben. Dies ergibt sich aus der jeweiligen Prüfungsordnung Deines Bundeslandes. Wichtig ist aber, dass Du stets rechtzeitig Rücksprache mit dem Justizprüfungsamt hältst. Die Anerkennung eines Freisemesters muss z.B. nach der Rückkehr aus dem Ausland unter Vorlage der nötigen Leistungsnachweise beim zuständigen Justizprüfungsamt beantragt werden.


Wie kann ich ein Auslandssemester finanzieren?


Für Studierende der juristischen Fakultät besteht zum einen die Möglichkeit, während eines Auslandsaufenthalts im Rahmen des von der EU unterstützten ERASMUS+-Programms (European Action Scheme for the Mobility of University Students) eine finanzielle Förderung zu erhalten. Die ERASMUS-Studierenden sind im Ausland von den Studiengebühren an der Gastuniversität befreit. Somit fallen lediglich Kosten, wie Einschreibgebühren, Sozialbeitrage, Versicherungsprämien und Gebühren für Sprachkurse an. Darüber hinausausgehende finanzielle Mehrbelastungen, die mit einem Auslandsstudium verbunden sind (Unterkunft, Reise etc.), können größtenteils durch den monatlichen Mobilitätszuschuss der EU abgefedert werden. Wie hoch dieser jeweils ist, hängt von
dem gewählten Gastland ab. ERASMUS+-Studierende erhalten außerdem Förderung bei der fachlichen und sprachlichen Vorbereitung auf den Aufenthalt im Ausland und werden bei der Suche nach einer passenden Unterkunft unterstützt. Ferner können über das Programm auch kulturelle Angebote wahrgenommen werden.


Neben dem ERASMUS+-Programm gibt es zum anderen die Möglichkeit Auslands-BAföG zu beantragen. Dies wird unabhängig vom Inlands-BAföG berechnet und hat höhere Bemessungsgrenzen. Darüber hinaus gibt es landesspezifische Auslandszuschläge. Auch die Studierenden, die im Inland nicht BAföG-berechtigt ist, sollten sich also diesbezüglich erkundigen.

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