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Der Ablauf des Staatsexamens

Damit man eine Chance hat, die Examensklausuren im ersten Staatsexamen zu bestehen, ist eine intensive Vorbereitung nötig. Anders als in der Schule, in der es unter Umständen gereicht hat, dass man sich wenige Tage vor der Klausur vorbereitet hat, ist dies bei der ersten juristischen Prüfung im Jurastudium nicht der Fall. Der Prüfungsstoff ist dafür viel zu umfangreich.

Dementsprechend findet vor den in der Prüfung anzufertigenden Examensklausuren eine intensive Vorbereitung auf die Prüfung statt – die sog. Examensvorbereitung. Zumeist ist dies ein Zeitraum von 1-1/2 Jahren, in denen sich die Studierenden möglichst ausschließlich der Vorbereitung auf die Klausuren konzentrieren. Die Vorbereitung kann zum einen mithilfe der kommerziellen Repetitorien erfolgen. Zum anderen bietet zumeist auch die Universität ein Examensvorbereitungsprogramm an. Ferner gibt es natürlich die Möglichkeit, sich „auf eigene Faust“ auf das die Klausuren und die mündliche Prüfung vorzubereiten. Mehr über die Examensvorbereitung und einige Tipps und Tricks erfährst Du hier.

Hat man alle formellen Voraussetzungen erfüllt, kann man sich beim JPA (Justizprüfungsamt) für die Prüfungen anmelden. Die jeweiligen Prüfungstermine werden vorher vom JPA bekanntgegeben, sodass man bereits einige Monate zuvor weiß, wann genau die schriftlichen Klausuren geschrieben werden. Wie viele Prüfungsdurchgänge pro Jahr angeboten werden und wann diese stattfinden, ist in jedem Bundesland unterschiedlich.

Die schriftlichen Prüfungen werden in den meisten Bundesländern in Blöcken geschrieben. Das heißt, dass die Klausuren aus den unterschiedlichen Rechtsgebieten an den folgenden Tagen geschrieben werden. Die Anzahl der Klausuren ist nicht einheitlich festgelegt. In Schleswig-Holstein sind es z.B. sechs Klausuren. Zum Teil müssen jedoch auch sieben oder acht Klausuren geschrieben werden. Ein Prüfungsablauf kann in Schleswig-Holstein z.B. so aussehen, dass an einem Donnerstag, Freitag und an dem darauffolgenden Montag die Zivilrechtsklausuren geschrieben werden. Anschließend am Dienstag die Strafrechtsklausur. Am Donnerstag und Freitag der zweiten Woche würden sich dann die beiden Klausuren im Öffentlichen Recht anschließen.

Sind die Klausuren geschrieben, schließt sich ein Zeitraum des Wartens und des Bangens an. Nach ungefähr drei Monaten erhalten die Prüflinge – sofern sie eine Chance auf das Bestehen des Examens haben – eine Ladung zur mündlichen Prüfung. Sobald sie die Ladung haben, können sie daraus ihren Prüfungstermin sowie die Prüfungskommission erkennen. In der Zeit bis zur mündlichen Prüfung (i.d.R. vier bis sechs Wochen) haben die Kandidaten die Chance, sich auf diese Prüfung vorzubereiten. Die Noten aus den schriftlichen Prüfungen erfahren sie dabei meist erst ein bis vier Wochen vor den Prüfungstermin.

Die mündliche Prüfung wird von einer Prüfungskommission abgenommen. Diese besteht aus dem/der Vorsitzenden und zwei weiteren Prüfern/innen. In einigen Bundesländern erhält man gleichzeitig mit der Ladung zur mündlichen Prüfung auch die Einladung zur Vorstellung bei dem/der Vorsitzenden der Prüfungskommission. Hier hat man in einem kurzen Gespräch die Möglichkeit, seinen Prüfer kennen zu lernen.

Die mündliche Prüfung besteht dann aus einem Prüfungsgespräch, dessen Länge unter anderem auch von der Anzahl der Prüflinge abhängt. In einigen Bundesländern muss zudem auch ein mündlicher Vortrag gehalten werden. Mehr zur mündlichen Prüfung kannst Du hier erfahren.

Im Anschluss an die mündliche Prüfung wird in der Regel sofort das Gesamtergebnis bekannt gegeben und man hat – hoffentlich erfolgreich – die Pflichtfachprüfung bestanden.

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