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Examensvorbereitung - Tipps und alles, was Du wissen musst!

Bis Du letztlich die Urkunde des bestandenen Staatsexamens in den Händen halten darfst, gilt es zunächst, die Phase der Examensvorbereitung und die Prüfung an sich zu überstehen.

Wahrscheinlich hast Du als Studentin oder Student schon während Deines Jurastudiums von Kommilitonen oder Kommilitoninnen oder Studierenden in höheren Semestern gehört, wie der Alltag eines Jurastudierenden in der Examensvorbereitung aussieht: Mindestens 12 Stunden lernen am Tag. Soziale Kontakte? Auf ein Minimum reduziert. Freizeit? Was ist das? Dauerstress pur.

Und tatsächlich, die Examensvorbereitung ist für die meisten Studierenden kein Zuckerschlecken. Je nachdem, wie intensiv man sich vorbereitet und wie diszipliniert man bereits in den vorherigen Semestern gelernt hat, wird dem einen die Examensvorbereitung leichter und dem anderen die Vorbereitung schwerer fallen.

Aber um Dir ein wenig die Angst zu nehmen: Ein solches Horrorszenario, wie es zum Teil propagiert wird, ist die Examensvorbereitung nicht! Man kann das Examen bestehen (und auch mit einer zufriedenstellenden Note), wenn man seine Lernzeit sinnvoll nutzt und diszipliniert arbeitet. Jeder muss hier seine eigene Lern- und Lebensstrategie finden, die ihn durch die Zeit der Examensvorbereitung trägt.

Die Konsequenz und die Disziplin beim Lernen haben viele Studierende häufig noch nicht zu Beginn der Examensvorbereitung. Allerdings setzt auch hier ein Lernprozess ein. Sobald Du – trotz der zahlreichen, z.T. sehr frustrierenden, Ergebnisse der Examensübungsklausuren – erste Erfolgserlebnisse hast, steigert sich häufig auch die Motivation zum weiteren Lernen. Letztlich muss Du Dir immer Dein Langzeitziel vor Augen halten und Deine Kraft dafür einsetzen, dieses Ziel zu erreichen.

Am Anfang der Examensvorbereitung sind bereits wichtige Entscheidungen zu fällen: Bereite ich mich mithilfe des Besuchs eines kommerziellen Repetitoriums vor? Besuche ich möglicherweise ein von der Universität angebotenes Repetitorium oder bereite ich mich ganz eigenständig vor? Wie stelle ich meinen Lernplan auf? Soll ich mit einer Lerngruppe lernen und wenn ja, wo finde ich die?

Examensvorbereitung - Mit oder ohne (kommerzielles) Repetitorium?

(Kommerzielles) Rep

Für viele Studierenden stellt sich vor der Examensvorbereitung die Frage, ob sie ein kommerzielles oder das möglicherweise von der eigenen Universität angebotene Repetitorium besuchen sollen oder aber ob sie die Examensvorbereitung eigenständig gestalten können.

Auf diese Frage gibt es leider keine pauschale Antwort. Jeder Studierende bzw. jede Studierende hat seine bzw. ihre eigenen Lernmethoden – der/die eine lernt durch das Zuhören, der/die andere lernt durch das eigene Zusammenfassen, der/die nächste lernt durch das Lesen – und seinen bzw. ihren eigenen Umgang mit dem Stoff. Daher kann ich Dir im Folgenden nur einige Vor- und Nachteile von dem Besuch eines kommerziellen Repetitoriums aufzeigen, die Du im Rahmen Deiner Entscheidung berücksichtigen kannst.

Was sind die Vorteile eines Repetitoriums?

Umfangreiche Materialien

Ein großer Vorteil der kommerziellen Repetitorien ist, dass den Examenskandidaten dort umfangreiches Material zur Verfügung gestellt wird, das genau auf den Lernstoff abgestimmt ist. Anders als beim selbstständigen Herausarbeiten und Erlernen des Stoffes, kann man sich so an dem Leitfaden des Repetitoriums „entlanghangeln“ und bekommt den Lernstoff „portionsgerecht“ in Form von Fällen, Schemata etc. serviert. Dies erleichtert die Vorbereitung enorm und spart außerdem wertvolle Zeit. Die Stofffülle kann allerdings zunächst etwas „erschlagend“ wirken, letztlich kann man so aber sicherstellen, dass man alle examensrelevanten Probleme und Fälle kennt und sich auf alles vorbereitet.

Regelmäßige Kurszeiten

Ein weiterer Vorteil von Repetitoriumskursen liegt für einige Studierenden darin, dass diese regelmäßig zu einer bestimmten Uhrzeit stattfinden und die Studierenden daher „gezwungen“ sind, dort zu erscheinen. Die Kurseinheiten geben dem Alltag daher eine gewisse Struktur und Routine, die vielen Examenskandidaten ansonsten (ohne Vorlesungen, Arbeitsgemeinschaften oder Übungen, die in der Regel in der Examensvorbereitung nicht mehr besucht werden) fehlt. Dies ist insbesondere für solche Studierenden vorteilhaft, die sich alleine schwer motivieren können, zum Lernen in die Universität zu fahren. Denn hat man sich bereits einmal aufgerafft und in die Richtung eines Lernortes bewegt, ist es häufig einfacher, nach der Lerneinheit beim Repetitorium noch weiter in der Bibliothek zu lernen. Für andere Studierende kann diese feste Struktur allerdings auch nachteilhaft sein (s.u.).

Arbeitsatmosphäre ähnlich wie in der Schule

Des Weiteren hilft vielen Studierenden, dass die Kurse im Repetitorium meist ähnlich wie Schulstunden ablaufen. Zwar ist der durchgenommene Stoff pro Lerneinheit wesentlich komprimierter und umfangreicher, jedoch gibt es häufig ein ähnliches Frage-Antwort-Spiel wie in der Schule. Die Studierenden haben hier die Möglichkeit, dem Dozenten ihre Fragen zu stellen und sich aktiv an den Diskussionen und der Falllösung zu beteiligen. Nimmt man diese Chance wahr und lässt sich nicht bloß von dem Vortrag des Kursleiters berieseln, sondern denkt aktiv mit und beteiligt sich an dem Kursgespräch, so kann der Lernstoff von vielen Studierenden besser verinnerlicht und behalten werden.

Fokus auf dem examensrelevanten Stoff

Anders als in dem universitären Repetitorium, werden die Kurse in kommerziellen Repetitorien meist von Praktikern durchgeführt. Dies hat zum einen den Vorteil, dass diese sich in ihren Veranstaltungen auf den examensrelevanten Stoff konzentrieren und nicht wie vielleicht der ein oder andere Professor oder die ein oder andere Professorin zu einem wissenschaftlich vertieften Vortrag neigen. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den klausurrelevanten Rechtsproblemen ist zwar für ein tieferes Verständnis von Bedeutung, sollte jedoch aufgrund der begrenzten Vorbereitungszeit, eher auf den Zeitraum nach dem bestandenen Examen, z.B. im Rahmen einer Dissertation verschoben werden.

Interesse des Repetitors am Erfolg

 

Zum anderen – dies hängt jedoch stark vom jeweiligen Dozenten ab – kann ein kommerzielles Repetitorium den Vorteil haben, dass die Lehrenden dort alleine schon aus einem wirtschaftlichen Interessen heraus darum bemüht sind, die Examenskandidaten bestmöglich vorzubereiten und so gut wie möglich zu unterstützen. Insbesondere die Inhaber der Repetitorien werben in der Regel mit einer gewissen Erfolgsquote ihrer Kursteilnehmer, sodass sie selbst ein Interesse daran haben, dass die Kursteilnehmer bestmögliche Noten erzielen. Sind die Kurse oder die Materialien schlecht, wird sich dies unter den Jurastudierenden schnell verbreiten. Da in der Regel keines der kommerziellen Repetitorien an einem Standort eine absolute Monopolstellung innehat, besteht stets die Gefahr, dass sich die kommenden Examenskandidaten für einen anderen Anbieter entscheiden. Aktuelle Rechtsprechungslisten, Fälle und Materialien können daher von den Examenskandidaten erwartet werden.

Klausurenkurs

Einige private Repetitorien bieten einen eigenen Klausurenkurs an, der entweder bereits im Kurspreis enthalten ist oder separat dazu gebucht werden kann. Je nachdem, wie umfangreich und von welcher Qualität der (in der Regel kostenlose) Klausurenkurs der jeweiligen Universität ist, ist dieser Klausurenkurs häufig ein weiterer Vorteil des kommerziellen Repetitoriums. Meist ist es so, dass die kommerziellen Repetitorien eine höhere Punktegrenze für ihre Klausurkorrektoren setzen (ein Prädikat ist in der Regel Voraussetzung), als dies bei den Korrektoren der Universität der Fall ist. Dies muss selbstverständlich nichts über die Qualität der jeweiligen Korrektur aussagen, kann jedoch durchaus von Bedeutung sein. Auch muss man sich über die Vergütung der Korrektur der Examensklausuren Gedanken machen. Regelmäßig wird es so sein, dass die Korrektorinnen und Korrektoren bei einem kommerziellen Repetitorium mehr Geld pro korrigierter Examensklausur erhalten, als diejenigen, die im Rahmen des universitären Klausurenkurses korrigieren. Denkt man nun wirtschaftlich, kann sich ein Korrektor bzw. eine Korrektorin bei einem kommerziellen Klausurenkurs also mehr Zeit für die jeweilige Klausur nehmen und erhält trotzdem den gleichen Stundenlohn. Dies kann – aber muss natürlich nicht – zu einer besseren Qualität der Klausurenkorrektur führen, was letztlich für den Verfasser der Klausur im Hinblick auf die Vorbereitung vorteilhafter ist.

Was sind die Nachteile eines Repetitoriums?

Kosten

 

Als großer Nachteil gegenüber einem von der Universität angebotenen Repetitorium oder auch der eigenständigen Vorbereitung ist in erster Linie der Kostenfaktor. Der monatlich zu zahlende Betrag ist natürlich von Anbieter zu Anbieter und Stadt zu Stadt unterschiedlich. Allerdings können bei einem Jahreskurs durchaus Kosten von 1.500 bis 2.000 Euro anfallen. Für viele Studierende ist dieser Betrag während des Studiums kaum aufzubringen. Dafür einem Nebenjob nachzugehen ist jedoch meist auch keine Option, da die Zeit in der Regel für das Lernen genutzt werden muss.

Starre Kurszeiten

Ein weiterer Nachteil kann für Einige darin liegen, dass die Präsenz-Veranstaltungen zu festen Zeiten stattfinden. Man ist also nicht so flexibel in der Zeiteinteilung und muss sich diese Zeiträume freihalten. Kann man nicht regelmäßig den Kurs besuchen, wird man schnell „abgehängt“ und findet dann schwer wieder in den Stoff hinein.

Person und Fähigkeit des Repetitors sind entscheidend

Die Sinnhaftigkeit und Effektivität des Lernens im Rahmen eines kommerziellen Repetitoriums steht und fällt jedoch in der Regel auch mit der Person des Dozenten. Meist sind in den jeweiligen Rechtsgebieten unterschiedliche Personen tätig, die alle eine andere Art des Auftretens und des Lehrens haben. Natürlich ist es möglich, dass man mit der Art und den Erklärungen von allen Dozenten gut zurechtkommt und die Inhalte versteht.

Möglich ist es aber auch, dass die didaktischen, rhetorischen oder auch fachlichen Fähigkeiten des ein oder anderen Dozenten bzw. der ein oder anderen Dozentin zu wünschen übriglassen oder man einfach nicht mit der Art der Person zurechtkommt. Dann muss man sich die Frage stellen, ob man trotzdem an den Veranstaltungen teilnimmt – man hat schließlich dafür bezahlt – oder ob man sich nur mithilfe der Materialien eigenständig vorbereitet. Meist wird es bei den kommerziellen Repetitorien die Möglichkeit eines Probehörens geben. Dann hat man die Chance, sich mit dem Vortragsstil der Dozenten vertraut zu machen und zu prüfen, ob und inwiefern man das Gefühl hat, dass man die Inhalte dort verständlich und angenehm vermittelt bekommt.

Gefahr: Das Lernen beginnt erst nach dem Repetitorium!

Ein weiterer Nachteil des Besuchs eines Repetitoriums kann sich daraus ergeben, dass man sich darauf verlässt, dass es ausreicht, wenn man die Veranstaltungen regelmäßig besucht und immer „bei der Sache ist“. Die Teilnahme an den Veranstaltungen des Repetitoriums ist kein Freifahrtschein. Auch wenn die Repetitorien mit schön klingenden Erfolgsquoten werben, heißt das nicht, dass fast jeder, der sich dort anmeldet, ein Prädikatsexamen erreicht. Man muss sich immer darüber im Klaren sein, dass das eigentliche Lernen erst nach der jeweiligen Veranstaltung beginnt. Dann gilt es, die Inhalte nachzuarbeiten und den Stoff anhand von Fällen zu wiederholen und zu vertiefen. Der alleinige Besuch der Veranstaltungen gibt zwar ein besseres Gefühl und man kann zumindest sagen, man hätte schon mal etwas für die Vorbereitung getan. Jedoch wird dies alleine für die wenigsten zu einem zufriedenstellenden Ergebnis im Examen führen.

Und nun?

Wie Du siehst, hat die Teilnahme an einem (kommerziellen) Repetitorium viele Vor- aber auch Nachteile. Letztlich muss sich jeder Examenskandidat fragen, was für ein Lerntyp er oder sie ist und inwieweit er oder sie sich selbst zum Lernen motivieren kann. Die kommerziellen Repetitorien nehmen den Studierenden an die Hand und führen ihn oder sie durch die Examensvorbereitung. Die Kosten sind dafür allerdings auch nicht gering und das eigentliche Lernen wird den Studierenden ebenfalls nicht erspart. Der Trugschluss, dass man nach drei Stunden Repetitorium am Tag bereits genug „gelernt“ hat, ist daher gefährlich. Letztlich steht und fällt die Qualität und der daraus resultierende Lernmehrwert der Examenskandidaten mit der Person des Dozenten. Daher sollte – sofern es möglich ist – jeder Examenskandidat sowohl die universitären Angebote als auch die kommerziellen Angebote testen und anschließend danach entscheiden, welcher Vortragsstil und welches Lernkonzept ihm oder ihr persönlich am meisten zusagen.

Lernplan für die Examensvorbereitung

Lernplan

Damit Du Dir einen vernünftigen Lernplan aufstellen kannst, der Dich strukturiert durch Deine Examensvorbereitung bringt, musst Du Dir zunächst einen Überblick über den gesamten Stoff verschaffen, den es für die Prüfung zu lernen gilt. Dazu schaust Du am besten in die Juristenausbildungsverordnung. Diese findest Du in der Gesetzessammlung des jeweiligen Landes, in dem Du Dein Examens schreiben möchtest, aber auch auf der Homepage des Prüfungsamtes der juristischen Fakultät sowie des Landesjustizprüfungsamtes. Hier findet sich eine Auflistung derjenigen Bereiche aus den jeweiligen Rechtsgebieten, die zum Gegenstand der Prüfung gemacht werden können.

In Schleswig-Holstein ergibt sich dies aus dem § 3 Abs. 3 – 5 der Juristenausbildungsverordnung:

(3) Die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechtes sind:

1. Aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und seinen Nebengesetzen:

a) die allgemeinen Lehren, das Erste Buch und aus dem Zweiten Buch der Erste bis Siebente Abschnitt,

b) von den einzelnen Schuldverhältnissen des Achten Abschnittes des Zweiten Buches:

aa) Kauf, Darlehensvertrag, Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, Schenkung, Mietvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Auftrag, Geschäftsführung ohne Auftrag, Gesellschaft, Bürgschaft, Schuldanerkenntnis, ungerechtfertigte Bereicherung und unerlaubte Handlungen,

bb) im Überblick:

die anderen Schuldverhältnisse des Achten Abschnittes,

cc) im Überblick:

das Produkthaftungsgesetz und die Halterhaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz ,

c) aus dem Sachenrecht:

aa) Besitz, die Allgemeinen Vorschriften über Rechte an Grundstücken, Inhalt, Erwerb und Verlust des Eigentums, die Ansprüche aus dem Eigentum, Hypothek und Grundschuld,

bb) im Überblick:

die anderen beschränkten dinglichen Rechte,

d) aus dem Familienrecht im Überblick:

Ehe und Familie und nichteheliche Lebensgemeinschaft,

e) aus dem Erbrecht im Überblick:

gesetzliche und testamentarische Erbfolge, Erbengemeinschaft, Testament und Erbvertrag, Pflichtteil und Erbschein,

2. aus dem Handelsrecht im Überblick:

Kaufleute, Handelsregister, Handelsfirma, Prokura und Handlungsvollmacht, Allgemeine Vorschriften über Handelsgeschäfte und Handelskauf,

3. aus dem Gesellschaftsrecht im Überblick:

das Recht der Personengesellschaften, das Recht der Kapitalgesellschaften unter besonderer Berücksichtigung der GmbH,

4. aus dem Arbeitsrecht im Überblick:

Inhalt, Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Leistungsstörungen und Haftung im Arbeitsverhältnis einschließlich der zugehörigen Regelungen aus dem Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht und

5. aus dem Zivilverfahrensrecht im Überblick:

a) aus dem Erkenntnisverfahren:

Gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen, Verfahrensgrundsätze, Verfahren im ersten Rechtszug und Arten der Rechtsbehelfe,

b) aus dem Vollstreckungsverfahren:

Rechtsbehelfe, Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen und Arten der Zwangsvollstreckung.

(4) Kernbereiche des Strafrechtes sind:

1. aus dem Strafgesetzbuch (StGB):

a) allgemeine Lehren und aus dem Allgemeinen Teil der Erste und der Zweite Abschnitt, aus dem Dritten Abschnitt der Erste bis Dritte Titel,

b) im Überblick:

aus dem Dritten Abschnitt der Vierte bis Sechste Titel,

c) aus dem Besonderen Teil:

aa) der Sechste, Siebente, Neunte, Zehnte, Vierzehnte bis Dreiundzwanzigste, Fünfundzwanzigste, Siebenundzwanzigste und Achtundzwanzigste Abschnitt sowie aus dem Dreißigsten Abschnitt die §§ 331 bis 336 ,

bb) im Überblick:

der Elfte und Neunundzwanzigste Abschnitt sowie die übrigen Vorschriften des Dreißigsten Abschnittes,

2. aus dem Strafverfahrensrecht im Überblick:

Verfahrensgrundsätze und verfassungsrechtliche Bezüge des Strafprozessrechtes, allgemeiner Gang des Strafverfahrens, Rechtsstellung der Verfahrensbeteiligten, vorläufige Festnahme und Verhaftung, Beweisrecht sowie Rechtskraft.

(5) Kernbereiche des Öffentlichen Rechtes sind:

1. das Staatsrecht ohne Finanz- und Notstandsverfassung,

2. aus dem Verfassungsprozessrecht:

die Verfassungsbeschwerde, der Organstreit, die abstrakte und die konkrete Normenkontrolle,

3. allgemeines Verwaltungsrecht, davon im Überblick das Verfahrensrecht,

4. aus dem Besonderen Verwaltungsrecht:

a) das Recht der öffentlichen Sicherheit,

b) aus dem Kommunalrecht:

Verfassungsrechtliche Grundlagen, Aufgaben der Gemeinden, Kreise und Ämter einschließlich ihrer wirtschaftlichen Betätigung, Kommunalverfassung und Kommunalaufsicht,

c) im Überblick:

das Umweltrecht sowie das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht,

5. aus dem Verwaltungsprozessrecht:

a) die Zulässigkeit der verwaltungsrechtlichen Klage, die Klagearten, das Vorverfahren,

b) im Überblick:

vorläufiger Rechtsschutz und Instanzenzug,

6. aus dem Europarecht:

die Europäische Union, die Organe und die Handlungsformen der Europäischen Gemeinschaften, die Rechtsquellenlehre und die Grundfreiheiten sowie der Rechtsschutz vor dem Gericht Erster Instanz und dem Europäischen Gerichtshof.

 

Hier werden also genau die Themengebiete aufgezeigt, die prüfungsrelevant sind . Im Umkehrschluss kannst Du damit einige Themenbereich aus dem Lernstoff ausschließen. Wichtig ist, dass es auch Themengebiete gibt, die nur in Grundzügen beherrscht werden müssen. Bei diesen genügt es, wenn Du Dir einen Überblick über die Gesamtmaterie verschafft hast. Hier müssen nicht alle Details gelernt werden.

Nachdem Du Dir einen Überblick über den Stoff verschafft hast, ist die nächste Aufgabe, Dir einen festen Termin auszusuchen, an dem die Klausuren geschrieben werden sollen und auf den Du „hinarbeiten“ kann.

Dazu schaust Du am besten zunächst auf die Homepage des Landesjustizprüfungsamtes. Dort wird angegeben, in welchen Intervallen die Prüfungstermine stattfinden. Zwar sind die Prüfungstermine meist nicht schon ein Jahr im Voraus auf den Tag und die Stunde genau festgelegt. Allerdings kannst Du hieraus in der Regel bereits den Monat ableiten und so eine ungefähre Einschätzung vornehmen.

Weißt Du nun, wann die Klausuren geschrieben werden können, steht die Frage im Raum, wie lange Zeit Du Dir für die Examensvorbereitung nehmen kannst und willst. Für diejenigen, die den Freischuss wahrnehmen wollen, stellt sich die Frage zumeist nicht. Sie müssen den Termin wählen, der sich an ihr letztmögliches Semester anschließt. Alle anderen müssen sich aber einen Zeitraum überlegen, den sie der Examensvorbereitung widmen wollen. Hast Du Dich für ein Repetitorium entschieden, ist in der Regel zumindest ein Jahr im Rahmen des Kurses als Vorbereitung vorgesehen. In wesentlich kürzerer Zeit ist es regelmäßig auch nur schwer möglich, den gesamten Stoff zu lernen. Viele entscheiden sich jedoch auch dafür, sich nach dem Repetitorium noch einige Monate mehr Zeit zu nehmen, um den gesamten Stoff nachzubereiten und vertiefen zu können. Eine Vorbereitungszeit von einem bis eineinhalb Jahren sollte wohl im Durchschnitt der Examenskandidaten liegen.

Bist Du Dir über die Vorbereitungszeit bewusst, kannst Du nun die Termine auf der Seite des Landesjustizprüfungsamtes ansehen und schauen, welcher Termin zu der gewählten Vorbereitungszeit am besten passt.

Anschließend kannst Du beginnen, den Lernplan aufzustellen. Dafür solltest Du Dir zunächst anhand eines Kalenders ausrechnen, wie viele Wochen es bis zum Examen sind. Bei dieser Berechnung solltest Du allerdings die Weihnachtszeit (gemeint sind die Tage kurz vor Weihnachten bis kurz nach Silvester) und die Osterzeit aussparen. In dieser Zeit werden die meisten Studierenden ohnehin nicht zum Lernen kommen und es empfiehlt sich, diese Zeit als kleine Erholungspause einzubauen.

Im nächsten Schritt kannst Du schauen, ob Du bereits feststehende Veranstaltungen hast, die in dem Lernplan Berücksichtigung finden müssen. Besuchst Du zum Beispiel ein Repetitorium, sind diese Lehrveranstaltungen fest einzuplanen. Gleiches gilt für etwaige Treffen der Lerngruppe.

Des Weiteren solltest Du von Anfang an im wöchentlichen Lernplan (mindestens) ein Zeitfenster reservieren, in dem Du eine Examensübungsklausur anfertigst. Gerade zu Beginn fällt es den meistens Studierenden noch schwer, sich die Zeit zu nehmen und sich fünf Stunden mit einem Sachverhalt zu beschäftigen. Meist ist zu Beginn der Vorbereitung der materiell-rechtliche Wissensstand noch nicht auf dem Niveau, der im Rahmen von Examensklausuren notwendig ist. Trotzdem solltest Du möglichst früh damit beginnen, Klausuren zu schreiben. Sammelst Du zwar eine Menge abstraktes Wissen an, kannst dieses jedoch in den Klausuren nicht „zu Papier bringen“, hilft Dir das Wissen wenig. mehr zu den Übungsklausuren erfährst Du hier.

Auch wenn die Klausurnoten zu Beginn und auch noch im weiteren Verlauf der Vorbereitung in der Regel eher frustrierend sein werden, solltest Du Dich davon nicht entmutigen lassen. Jede geschriebene Klausur bringt ein Stück mehr Klausurpraxis und schult im Hinblick auf das Zeitmanagement.

Hast Du nun diese festen Zeiträume in Deinem Lernplan geblockt, kannst Du Dir die restlichen Zeiträume einteilen. Dabei solltest Du so vorgehen, dass Du entsprechend der Anzahl der zu schreibenden Klausuren (z.B. in Schleswig-Holstein drei Klausuren im Zivilrecht, zwei Klausuren im öffentlichen Recht und eine Klausur im Strafrecht) auch die Lernzeit berücksichtigst. Ferner solltest Du nicht so vorgehen, dass Du blockweise lernst (z.B. eine Woche nur Zivilrecht). Die Rechtsgebiete sollten sich innerhalb der Woche abwechseln. Das bringt zum einen etwas Abwechselung und zum anderen hilft es dagegen, dass das Gelernte zu schnell wieder vergessen wird.

Was ebenfalls besonders wichtig ist, ist dass Du in dem Lernplan bereits von Anfang an Pausenzeiten festlegst, in denen Du Dich entspannst oder etwas zur Ablenkung tun kannst. Niemand kann (und muss) 12 Stunden am Tag in der Bibliothek sitzen und durchgehend lernen. Manchmal können vier Stunden produktives Lernen deutlich effizienter sein, als den ganzen Tag in der Bibliothek zu sitzen und „da zu sein, um da zu sein“.

Neben den Pausenzeiten solltest Du in dem Lernplan auch gewisse „Pufferzeiten“ vorsehen. Diese Zeiten sind dafür gedacht, dass Du dort den Stoff nachholen kannst, der während der eingeplanten Lernblöcke nicht vollständig durchgearbeitet werden konnte. Außerdem sollen diese Zeiten dafür dienen, dass Du nicht sofort in Panik geraten musst, wenn mal etwas Unvorhergesehenes – z.B. eine Krankheit, ein Arztbesuch oder familiäre Umstände – dazwischenkommt. 

Lerngruppe für die Examensvorbereitung

Lerngruppe

Ob und inwieweit die Vorbereitung mit anderen Kommilitonen in Form einer Lerngruppe sinnvoll für den eigenen Lernfortschritt ist oder nicht, ist eine sehr individuelle Typ-Sache. Wer es bereits seit den Anfangssemestern gewohnt ist, sich in Gruppen mit der Falllösung zu beschäftigen und Gedanken auszutauschen, der wird sicherlich auch in der Examensvorbereitung davon profitieren können. Immer vorausgesetzt, die Lernpartner in der Lerngruppe sind ebenfalls motiviert und bringen sich aktiv in die Lerngruppe ein.

Andere, die zuvor eher allein gelernt haben, fangen möglicherweise erst in der Examensvorbereitung an, sich mit anderen zusammenzuschließen. Gestaltet Ihr die Lerngruppe effizient und sind alle Mitglieder aus der Lerngruppe motiviert und zuverlässig, kann diese Form des Lernens sehr vorteilhaft sein.

Anders als beim Lernen alleine, bist Du in der Lerngruppe gezwungen, Deine Gedanken in Worte zu fassen und so darzustellen, dass sie für andere verständlich sind. Dies schult nicht nur im Hinblick auf die mündliche Prüfung, sondern dient auch der Selbstüberprüfung.

Ein weiterer Vorteil beim Lernen in einer Lerngruppe besteht darin, dass Ihr Euch gegenseitig Definitionen, Streitstände oder Schemata abfragen könnt und in der Regel jemandem gegenübersitzt, der direkt weiß, ob die Antwort richtig oder falsch war. So merkst Du meist recht schnell, welche Definitionen schon „druckreif“ im Kopf abgespeichert sind und wo noch Nachholbedarf besteht.

Darüber hinaus kann das Lernen im Rahmen einer Lerngruppe auch vor dem Hintergrund sinnvoll sein, dass Du durch die Gespräche mit anderen auf Urteile oder bestimmte Themen aufmerksam wirst, die Du selbst noch gar nicht „auf dem Schirm hattest“. Es bietet sich ferner – auch vor dem Hintergrund der eng bemessenen Zeit in der Examensvorbereitung – an, dass Ihr in der Lerngruppe vereinbart, dass jeder reihum ein aktuelles Urteil durcharbeitet und den anderen in Form eines kurzen Vortrags vorstellt. So muss nur einer oder eine das gesamte Urteil lesen und kann dann die Essenzen für alle zusammenfassen.

Und noch ein weiterer Vorteil: Man hat Leidensgenossen. Klar, die Lerngruppe sollte nicht dazu genutzt werden, sich darüber auszutauschen, wie hart das Jurastudium doch ist und wie ungerecht alles ist. Allerdings hilft es in Momenten, in denen man seine Nicht-Jura-studierenden-Freunde im Urlaub, am Strand oder bei Partys sieht und selbst gerne frei hätte, mit Jurastudierenden zusammen zu sein, die das gleiche Ziel verfolgen und ebenfalls lernen müssen anstatt entspannen zu können.

Examensübungsklausuren - Das A und O?!

Übungklausurn

Lieber mehr (abstraktes) Lernen? Oder mehr Klausuren schreiben? Oder vielleicht endlich mal wieder ausschlafen? Die Frage danach, wie viele Übungsklausuren Kandidatinnen und Kandidaten in der Examensvorbereitung schreiben sollten und wie man an diese herangehen sollte, sind wohl zwei der meist gestellten Fragen. Wie so oft erhält man hier die unterschiedlichsten Antworten.

Wie bereits im Teil zur Aufstellung eines Lernplans beschrieben, solltest Du Dir gleich zu Beginn der Vorbereitung ein Zeitfenster im Wochenzeitplan für die Anfertigung einer Examensübungsklausur reservieren. Auch wenn den Spruch „Klausurenpraxis ist das A und O“ wahrscheinlich niemand gerne hören mag, steckt darin jede Menge Wahrheit.

Zu empfehlen ist daher, in der ersten Phase der Examensvorbereitung eine Klausur pro Woche zu schreiben. Entsprechend der Gewichtung im Examen ist dabei ein Fokus auf das Zivilrecht zu legen. In den späteren Phasen sollten dann bis zu zwei Klausuren pro Woche geschrieben werden (eine im Zivilrecht, eine abwechselnd im Öffentlichen Recht und Strafrecht). Schaffst Du dies nicht jede Woche, ist dies selbstverständlich kein Beinbruch.

Wird von der Universität oder von einem kommerziellen Repetitorium ein Probeexamen angeboten, in dem Du die Möglichkeit erhältst, sechs Examensklausuren unter ähnlichen Bedingungen wie im Examen zu schreiben, ist die Teilnahme an einem solchen Angebot sehr empfehlenswert. Es mag nicht für alle nachvollziehbar klingen, aber auch die Belastung, sich innerhalb von weniger als zwei Wochen sechsmal (oder sogar noch häufiger) hinzusetzen und jedes Mal eine fünfstündige Klausur zu schreiben, sollte vor dem Examen einmal durchlebt und trainiert werden.

Natürlich ist die Chance äußerst gering, dass genau die Themenstellung, die bereits Gegenstand einer Übungsklausur war, genauso im Examen drankommen wird. Trotzdem ist das Schreiben von Klausuren extrem wichtig, um zu lernen, wie Du Dir die Zeit in der Klausur einteilen kannst, um die Schwerpunkte ausführlich und den Anforderungen entsprechend behandeln zu können und Dich an den unproblematischen Stellen kurz zu fassen. Diese Schwerpunktsetzung und die richtige Zeiteinteilung erlernst Du erst durch das regelmäßige Schreiben von Klausuren unter realen Bedingungen (fünf Zeitstunden am Stück).

Lass Dich auch nicht davon entmutigen, dass Du bei einer Examensübungsklausur den Sachverhalt liest und siehst, dass es sich um eine Materie handelt, die Du noch nicht durchgearbeitet habt. Auch im Examen kann es gut sein, dass Du einen Sachverhalt bekommst, zu dem Dir zunächst nichts einfällt und Du genau diese Probleme noch nicht kennst. Gerade vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass Du die Übungsklausur trotzdem schreibst, um zu üben, mit bisher völlig unbekannten Fallvarianten umzugehen und ein logisches Gutachten zu verfassen. Der erste Gedanke „Das macht doch keinen Sinn! Ich kann die Zeit lieber zum Lernen nutzen!“ sollte nicht dazu führen, dass Du auf das Schreiben der Klausur verzichtest. Gerade bei solchen Klausuren kannst Du Dich auf Deine bisher erlangten Fähigkeiten besinnen und auf die juristischen Grundwerkzeuge zurückgreifen. Wenn Du z.B. ein Problem in dem Fall erkennst (welches eventuell auch im Sachverhalt angedeutet ist) und hierzu keinen Streitstand auswendig gelernt hast (die Sinnhaftigkeit davon sei mal dahingestellt), kannst Du dich stets an die juristischen Grundwerkezeuge halten. Gibt der Wortlaut der Norm etwas her? Lassen sich aus der Systematik Rückschlüsse für die Falllösung ziehen? Kann vielleicht der Sinn und Zweck der Norm zur Falllösung beitragen? Wenn Du dieses Vorgehen beherzigst, zeigst Du dem Korrektor bzw. der Korrektorin, dass Du souverän mit Problemen umgehen kannst und trotz Deiner zunächst völligen Ahnungslosigkeit zu einem Ergebnis kommen kannst. Inwiefern dieses Ergebnis nun „richtig“ oder „falsch“ ist, ist bei Jura wie so häufig weniger entscheidend. Meist sind auch mehrere Lösungen vertretbar. Die Punkte werden für das selbstständige, stringente Denken und das Verfassen eines logischen Gutachtens vergeben.

Wichtig ist auch, dass Du Dich von dem Gedanken frei machst, dass bereits die ersten Übungsklausuren mit hohen Punkten bewertet werden müssten. Natürlich ist jeder froh, wenn er direkt am Anfang der Vorbereitung Noten im Prädikatsbereich schreibt. Dies werden allerdings nur die wenigsten schaffen. Die meisten Klausurnoten bewegen sich zunächst im unteren Bereich der einstelligen Noten. Auch kann es sein, dass du durch die ein oder andere (oder auch einige) Übungsklausur(en) durchfällst. Dies kann natürlich unglaublich frustrierend sein und Du fragst Dich vielleicht irgendwann, wozu das ganze Lernen nutzen soll, wenn Du ohnehin jedes Mal nur eine wenig zufriedenstellende Noten zurückerhältst. Von diesen Gedanken solltest Du Dich jedoch so gut wie möglich frei machen. Keine dieser Noten hat irgendeine Bedeutung. Was wirklich zählt, sind die Noten die in den Examensklausuren geschrieben werden. Bis dahin ist es ein Prozess und wie man so schön sagt: „Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen.“ Lass Dich also nicht entmutigen!

Des Weiteren solltest Du gleich zu Beginn versuchen, die Klausuren unter echten Examensbedingungen zu schreiben. Das heißt: Keine Lehrbücher oder Skripte, sonstige Unterlagen und auch kein „Handy-Joker“. Auch solltest Du Deine (aktuellen!) Gesetze (, wenn überhaupt erlaubt) nur so kommentieren, wie es auch im Examen zugelassen ist. Farben, Unterstreichungen und kleine Hinweise prägen sich oft visuell in das Gehirn ein. Musst Du im Examen mit einem anderen Gesetz arbeiten, kann dies dazu führen, dass Du die Verweise und Verknüpfungen nicht mehr abrufen kannst.

Die Verlockung, bei einem unbekannten Klausurproblem die Unterlagen zur Hilfe zu nehmen oder kurz im Internet nachzusehen, ist natürlich groß. Es ist ja schließlich „nur eine Übungsklausur“. Um sich dieser Verlockung nicht begeben zu können, kann es u.U. sinnvoll sein, dass Du Dir zum Schreiben der Klausuren einen Ort suchst, an dem Du keinen Zugriff auf Bücher oder Skripte hast. In der Regel hat man bei einem kommerziellen Klausurenkursanbieter, bei dem man die Klausuren vor Ort schreiben kann, die Möglichkeit, einen solchen ablenkungsfreien Raum aufzusuchen.

Aber auch aus dem eigenen Interesse heraus, solltest Du die Examensbedingungen einhalten. Zwar magst Du durch das Nachschauen und Recherchieren von Problemen in der Übungsklausur möglicherweise zu einem besseren Ergebnis kommen. Letztlich belügst Du Dich damit jedoch selbst. Das Ergebnis einer solchen Klausur spiegelt nicht den wahren Leistungsstand wider und bietet keine Orientierung dafür, mit welcher Benotung in einer Examensklausur zu rechnen wäre.

Wichtig bei dem Schreiben der Klausuren ist auch das richtige Zeitmangement. Wie Du Dir die fünf Stunden Klausurenzeit einteilen musst, um alle Schwerpunkte im nötigen Umfang bearbeiten zu können, kannst Du nur vernünftig trainieren, wenn Du nicht zwischendurch Zeit für das Nachsehen in den Unterlagen verwendest.

Das Schreiben von Übungsklausuren sollte daher von Anfang an zum festen Bestandteil des wöchentlichen Lernplans gehören und aus eigenem Interesse unter realen Examensbedingungen stattfinden. Lass Dich nicht von schlechten Noten entmutigen! Am Ende zählt nur das Examen!

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