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Mündliche Prüfung im ersten Staatsexamen

Egal, ob im Schwerpunktbereich oder nach den geschriebenen Examensklausuren, irgendwann steht sie an: die mündliche Prüfung für das erste Staatsexamen. Für den ein oder anderen Jurastudierenden ist bereits der Gedanke daran, vor einer Prüfungskommission zu stehen und sich den Fragen ausgesetzt zu sehen eine wahre Horrorvorstellung. Vielleicht hat man auch schon im Rahmen der Abiturprüfung schlechte Erfahrungen gemacht und bekommt bereits Wochen vor der mündlichen Prüfung Schweißausbrüche.

Eine gewisse „Grundangst“ und Nervosität ist sicherlich normal und kann dem/der einen oder anderen sicherlich auch nicht schaden. Es handelt sich schließlich um eine wichtige Prüfung. Jedoch darf dies nicht dazu führen, dass man in Panik verfällt oder sich zu große Sorgen vor der mündlichen Prüfung macht. Denn die mündliche Prüfung ist eine gute Chance, die schriftlichen Ergebnisse – seien es nun die Ergebnisse aus den Klausuren für die staatliche Prüfung oder die der Klausuren bzw. der Schwerpunktarbeit – deutlich zu verbessern. Daher möchte ich Dir im Folgenden den Verlauf einer mündlichen Prüfung und die Vorbereitung darauf vorstellen und Dir ein paar Tipps und Tricks an die Hand geben, wie Du eine Panikattacke während der Vorbereitung oder gar in der Prüfung vermeiden kannst!

Allgemeines über die mündliche Prüfung

Allemeine

Die mündliche Prüfung findet vor einer Prüfungskommission statt, die in der Regel aus drei Mitgliedern besteht. Neben einem Vorsitzenden, den die Prüflinge regelmäßig schon in einem kurzen Vorgespräch im Vorfeld der Prüfung kennenlernen konnten, sitzen den Studierenden zwei weitere Prüfer gegenüber. Jeder von ihnen beschäftigt sich in der Regel beruflich oder wissenschaftlich mit einem Rechtsgebiet und wird dieses in der Prüfung prüfen.

Die Gruppengröße ist in der mündlichen Prüfung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Meistens werden es jedoch zwischen vier und fünf Prüflingen sein. Ob man zu den anderen Prüflingen vor der Prüfung Kontakt aufnehmen möchte, ist jedem selbst überlassen.

Die mündliche Prüfung selbst besteht in einigen Bundesländern neben einem Prüfungsgespräch auch aus einem Vortrag. Dieser Vortrag wird in der Regel vor dem Prüfungsgespräch gehalten.

Die Dauer der mündlichen Prüfung hängt von der Anzahl der Prüflinge, von der Gestaltung der Pausen zwischen dem gegebenenfalls zu haltenden Vortrag und dem Prüfungsgespräch sowie von den Beratungen zwischen den einzelnen Fächern im Prüfungsgespräch ab. Ein Kurzvortrag dauert ca. 12 Minuten. Das Prüfungsgespräch soll insgesamt für jeden Prüfling ca. 45 Minuten dauern, also 15 Minuten pro Rechtsgebiet. Bei einer Gruppe von vier Prüflingen dauert das Prüfungsgespräch also pro Rechtsgebiet eine Stunde.

Das Prüfungsgespräch wird je nach Zusammensetzung der Prüfungskommission sehr unterschiedlich gestaltet. Einige Prüfer bevorzugen es, mündlich einen Sachverhalt aus dem jeweiligen Rechtsgebiet zu unterbreiten und die Kandidaten diesen lösen zu lassen. Andere Prüfer fragen ehemalige Examensklausuren der letzten Termine in der mündlichen Prüfung ab. Vor allem Richter bauen in das Prüfungsgespräch häufig auch aktuelle (obergerichtliche) Urteile ein. Daneben wird in der mündlichen Prüfung regelmäßig Bezug auf das aktuelle Tagesgeschehen genommen und der rechtliche Bezug hergestellt. Daher sollte man in der Vorbereitung häufiger eine aktuelle Tageszeitung lesen und sich auch mit den rechtlichen Fragestellungen zu den jeweiligen Themen beschäftigen. Hier empfiehlt es sich jedoch auch, Podcasts mit rechtlichen Bezügen zu hören oder auch Apps wie z.B. die juris Nachrichten-App zu nutzen. Welche Podcasts ich Dir empfehlen kann, kannst Du hier nachlesen.

Merken sollest Du Dir, dass in der mündlichen Prüfung in der Regel nicht das Kennen und Erklären der dritten Mindermeinung bei Streitständen abgefragt wird. Die Prüfer wollen hier in der Regel feststellen, ob der Prüfling ein Gesamtverständnis für das Recht entwickelt hat und dieses auch in angemessener Form präsentieren kann.

Sobald Du die Namen der Prüfer kennst, hast Du in der Regel die Möglichkeit, Dir bei der Fachschaft, bei einem Repetitorium oder im Internet Protokolle zu vergangenen Prüfungen zu bestellen. Diese werden von den ehemaligen Prüflingen angefertigt und können hilfreich sein, um Dir einen ersten Eindruck von dem „Prüfertypen“ zu verschaffen. Manchmal ergibt sich aus den Protokollen auch, dass ein Prüfer bestimmte Vorlieben hat oder z.B. jedes Mal denselben Fall prüft. Dies kann natürlich ein guter Hinweis sein, ist aber leider auch keine Garantie dafür, dass der Prüfer von dem Protokoll abweicht. Zudem kann es natürlich immer dazu kommen, dass sich ein Prüfer z.B. aus gesundheitlichen Gründen am Prüfungstag abmeldet und ein neuer Prüfer eingesetzt wird. Daher solltest Du Dich zwar gezielt mithilfe der Protokolle vorbereiten, dabei aber trotzdem einen guten Überblick über die anderen examensrelevanten Rechtsgebiete behalten.

Vorbereitung auf die mündliche Prüfung

Vorberetung

1. Kraft tanken

Zwischen den Klausuren und der mündlichen Prüfung liegt meist ein mehrmonatiger Zeitraum. Direkt nach dem schriftlichen Examen muss daher nicht mit der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung begonnen werden! Man hat im „Marathon der Examensvorbereitung“ zunächst einmal die erste wichtige Hürde hinter sich gelassen. Vor dem Endspurt gilt es jetzt erstmal, sich von den physischen und psychischen Anstrengungen der letzten Wochen und Monate zu erholen. Freunde treffen, in den Urlaub fahren, die Familie sehen, und und und … Es gibt so viel außerhalb der Bibliothek und den Gesetzesbüchern, was es jetzt zu entdecken gilt. Genieße also daher erstmal ein bisschen die wiedergewonnene Freiheit und tanke Kraft und Motivation für den Endspurt!

 

2. Über aktuelle Themen informieren

Da auch die Prüfer Zeitung lesen, Tagesschau sehen und sich über die aktuellen Geschehnisse in der Welt informieren, machen sie diese häufig zum Gegenstand der Prüfung. Sei es als Einstiegsfrage („Wie sie ja wahrscheinlich auch gehört haben, wurden im Rahmen der Corona-Pandemie unterschiedliche Maßnahmen durch die Bundes- und Landesregierungen sowie durch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vorgenommen, um die Entwicklung der Pandemie einzudämmen. Z.B. gab es ja verschiedene Allgemeinverfügungen. Können sie mir die Rechtsnatur einer Allgemeinverfügung nennen?...“) oder auch als Aufhänger für einen Fall, der dann im Rahmen der Prüfung von den Prüflingen gelöst werden soll.

Es empfiehlt sich daher, einen Teil der Vorbereitungszeit (wenn man dies nicht ohnehin bereits tut) darauf zu verwenden, sich über das aktuelle Tagesgeschehen auch im Hinblick auf die rechtlichen Problematiken zu informieren.

Dies kannst Du z.B. tun, indem Du eine gute Tageszeitung (z.B. F.A.Z., Süddeutsche etc.) liest. Ferner solltest Du die üblichen juristischen Fachzeitschriften (NJW, JA, JuS, JURA…) der letzten drei bis vier Monate vor der Prüfung lesen. Solltest Du bereits die Namen der Prüfer kennen, empfiehlt es sich darüber hinaus, diejenigen Zeitschriften bzw. Beiträge aus diesen zu lesen, bei denen der Prüfer als Herausgeber oder Autor beteiligt ist.

Kleiner Tipp: Für einige Zeitschriften kann man sich ein kostenloses Probeabonnement für drei Monate bestellen.

Auch mit dem Smartphone gibt es die Möglichkeit, sich auf dem aktuellen Stand zu halten: Apps wie die kostenlose juris Nachrichten-App bieten einen guten Überblick. Ferner erscheinen täglich neue Artikel auf der Internetseite Legal Tribune Online, die viele examensrelevante Gebiete abdecken. Darüber ist der beck-online-Blog zu empfehlen oder auch die Internetseite von Juraexamen.info. Auch die F.A.Z. Einspruch App (kostenloses Probeabo ist erhältlich) sollte ab und zu gecheckt werden. Hilfreiche Links findest Du hier.

Des Weiteren gibt es auch zahlreiche Podcasts, die sich mit dem aktuellen politischen und rechtlichen Tagesgeschehen befassen. Zu nennen sind z.B. der F.A.Z. Einspruch Podcast (kostenlos) oder auch der Podcast „Die Lage der Nation“. Meine Empfehlungen findest Du hier.

Natürlich solltest Du auch im Hinblick auf die aktuellen Urteile der höchsten Gerichtshöfe auf dem neusten Stand bleiben. Hierfür bieten sich die Ausbildungszeitschriften (auch die RÜ bzw. die Life & Law) an, jedoch auch die Pressemitteilungen der Bundesgerichte, die meist deutlich aktueller sind.

3. Mündliche Prüfung besuchen

Sollte die Möglichkeit bestehen, dass Du vor Deiner eigenen mündlichen Prüfung als Zuschauer an einer anderen mündlichen Prüfung teilnehmen kannst, ist auch dies sehr empfehlenswert. So kannst Du bereits vorab den Ablauf einer Prüfung kennen lernen und bist dann bei Deiner eigenen Prüfung schon darauf vorbereitet, was in etwa auf Dich zukommen wird.

4. Protokolle durcharbeiten

Anders als bei den Klausuren hast Du vor der mündlichen Prüfung in der Regel die Möglichkeit, anhand von Protokollen, die andere Prüflinge zu ihren mündlichen Prüfungen bei deinen Prüfern angefertigt haben, Dich ein wenig über deine Prüfer „schlau“ zu machen. Die Protokolle sind häufig bei der Fachschaft, bei einem Repetitorium oder auch auf der Internetseite von ExamensHeld erhältlich.

Meistens enthalten die Protokolle der vorherigen Prüflinge Angaben zu der Person des Prüfers (streng/freundlich/aufmerksam/hilfsbereit etc.) und auch zu den in der Prüfung besprochenen Themen.

 

Hast Du mehrere Protokolle zu einem Prüfer, besteht die Chance, dass Du ein gewisses „Lieblingsrechtsgebiet“ ausmachen kannst. Wurden bislang stets Fälle und Prüfungsstoff aus dem Verwaltungsrecht AT behandelt, spricht zumindest eine kleine Wahrscheinlichkeit dafür, dass auch dieses Mal einige Fragen aus diesem Bereich zu erwarten sind. Anders herum kann sich aus den Protokollen natürlich auch ergeben, dass der jeweilige Prüfer stets etwas anderes abfragt. Das kann für die Vorbereitung zumindest insoweit erkenntnisreich sein, dass Du Dich auf alles vorbereiten solltest und der Prüfer eben gerade nicht „protokollfest“ ist.

Aber selbst, wenn sich aus den Protokollen ergibt, dass der Prüfer regelmäßig ähnliche Materien abfragt, solltest Du Dich nicht darauf verlassen. Es kann immer sein, dass der Prüfer sich umentscheidet und auf einmal ganz andere Themen abfragt. Daher solltest Du Dich stets auf alles vorbereiten, aber natürlich gewisse Schwerpunkte dort setzen, wo die Vorlieben des Prüfers zu sein scheinen.

Um mehr über die Prüfer zu erfahren, empfiehlt es sich auch, vorab herauszufinden, welchen Beruf derjenige zurzeit ausübt und in den letzten Jahren ausgeübt hat. Bei Richtern solltest Du z.B. im Geschäftsverteilungsplan des jeweiligen Gerichts nachlesen, mit welchen Fällen sich der Prüfer in seinem Job auseinandersetzt. Nicht selten bringt ein Prüfer (examensrelevante) Sachverhalte aus seinem eigenen Tätigkeitsbereich ein.

5. Grundlagen lernen

Hinsichtlich der materiell-rechtlichen Vorbereitung auf die mündliche Prüfung solltest Du Dich in erster Linie mit den Grundlagen auseinandersetzen. Die Standart-Schemata und Definitionen müssen sitzen. Wenn Du diese nicht ohnehin schon für die Klausuren gelernt hast, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, um dies nachzuholen.

Viele stellen sich die Frage, inwieweit Streitstände in der mündlichen Prüfung abgefragt werden. Dies ist natürlich von Prüfer zu Prüfer sehr unterschiedlich und kann eventuell eine Erkenntnis sein, die aus dem Durcharbeiten der Protokolle gewonnen werden kann. Grundsätzlich ist aber zu konstatieren, dass in der mündlichen Prüfung nicht das abgeprüft wird, was z.B. die 4. Mindermeinung zu den Rechtsfolgen des Erlaubnistatbestandsirrtum sagt. Wie sich aus § 18 Abs. 2 S. 3 JAVO SH (und entsprechend in den anderen Bundesländern) ergibt, stellt die mündliche Prüfung in erster Linie eine Verständnisprüfung dar. Daher solltest Du Dich bei Deiner Vorbereitung hauptsächlich auf die Grundlagen der verschiedenen Rechtsgebiete konzentrieren und sicherstellen, dass diese sitzen.

Solltest Du auf der Suche nach Literatur sein, die speziell auf die Vorbereitung für die mündliche Prüfung zugeschnitten ist, kannst Du gerne die Empfehlungen ansehen. Hier habe ich Dir die Bücher verlinkt, mit denen ich mich auf die mündliche Prüfung vorbereitet habe.

6. Prozessrecht lernen

Insbesondere in Fällen, in denen Du bereits weißt, dass Du von Praktikern (z.B. Staatsanwälten, Richtern oder Anwälten) geprüft wirst, solltest Du bei Deiner Vorbereitung einen Schwerpunkt auf das Prozessrecht legen. Auch wenn das Prozessrecht zum Teil schon für die Klausuren relevant ist, neigen viele Studierende dazu, in diesem Bereich „auf Lücke“ zu setzen. Spätestens im Hinblick auf die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung sollten die Lücken im Prozessrecht dringend geschlossen werden. Die Einstiegsfrage: „Welches Gericht wäre denn in diesem Fall zuständig?“ kann problemlos in fast jede Prüfung integriert werden. Geraten die Prüflinge bereits zu Beginn der Prüfung bei so einer Frage in Wortnot oder müssen heftig anfangen zu blättern, ist dies zumindest kein guter Einstieg in die Prüfung.

Darüber hinaus solltest Du Dir (und das ist der große Vorteil) vor Augen halten, dass Du das Prozessrecht nicht „umsonst“ lernst. Im Referendariat und im zweiten Staatsexamen musst Du hierin ohnehin fit sein. Daher kannst Du doppelt profitieren, wenn Du bereits vorher mit den Grundlagen des Prozessrechts vertraut bist.

Das Vorgespräch für die mündliche Prüfung

Vorgespräch

Vor der eigentlichen Prüfung findet in der Regel ein Vorgespräch der Prüflinge mit dem Vorsitzenden der Prüfungskommission statt. Je nach Vorliebe des Vorsitzenden, wird dafür ein Termin entweder direkt vor der Prüfung oder einige Tage zuvor festgelegt. Unterschiedlich ist auch, ob das Vorgespräch als Gruppengespräch oder als Einzelgespräch geführt wird.

Funktion des Vorgesprächs

Das Vorgespräch hat unterschiedliche Funktionen, die in den jeweiligen Prüfungsverordnungen in der Regel nur zum Teil beschrieben sind.

In der JAVO SH heißt es in § 18 IV dazu: „Vor der Prüfung spricht die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses mit jeder Kandidatin und jedem Kandidaten, um einen Eindruck von ihrer oder seiner Persönlichkeit zu gewinnen.“

1. Funktion für die Prüfungskommission

Wie sich aus § 18 IV JAVO SH (und den entsprechenden Verordnungen der anderen Bundesländer) ergibt, soll das Vorgespräch dazu dienen, dass sich der oder die Vorsitzende einen Eindruck von der Persönlichkeit des Prüflings verschaffen kann. Zwar haben die Prüfer vor der Prüfung bereits Zugriff auf die Akte und können aus den eingereichten Dokumenten einiges über die Kandidaten erfahren, jedoch soll das Gespräch gerade dazu dienen, mehr Informationen (über die Akte hinaus) zu erhalten.

Fragen, die sich  z.B. ergeben können, sind:

  • Wie erklären sich bestimmte Lücken oder Widersprüche in dem Lebenslauf? Welche Auswirkungen hatten diese auf das Studium?

  • Welche fachlichen Vorlieben hat der Prüfling?

  • Hat der Prüfling neben dem Studium noch einen (Neben-)Job ausgeübt?

  • Wie erklärt sich die lange Studienzeit des Prüflings? Ist es der Freiversuch?

  • Wie erklärt sich der Prüfling die Noten aus den Klausuren?

  • Ist der Prüfling physisch und psychisch in der Lage, die mündliche Prüfung durchzuführen?

  • Gab es einen Auslandsaufenthalt?

  • Engagiert(e) sich der Prüfling ehrenamtlich?

 

Aber keine Sorge: Nicht jede/r Vorsitzende/r stellt bei dem Vorgespräch tiefgründige Fragen. Einigen reicht es aus, wenn sie die Daten aus der Akte abgleichen und den Prüfling kurz kennenlernen. Es kann aber nicht schaden, sich eine passende Antwort auf diese Fragen bereit zu legen, falls der Vorsitzende doch einmal genauere Details hören möchte.

2. Funktion für den Prüfling

Das Vorgespräch soll für den Prüfling dazu dienen, die bestehende Nervosität zu lindern. Der Prüfling kann sich so einen Eindruck von dem Wesen des Prüfers machen und trifft dann in der Prüfung nicht auf einen vollkommen Unbekannten.

Darüber hinaus ist den meisten Vorsitzenden daran gelegen, den Prüflingen die Angst zu nehmen, indem sie ihnen z.B. erklären, wie die Prüfung abläuft und worauf der jeweilige Prüfer bei der Prüfung wert legt.

Wie bereite ich mich auf das Vorgespräch vor?

Meist hast Du bereits vor dem Vorgespräch die Möglichkeit, bei der Fachschaft, im Internet oder bei einem Repetitorium auf die Protokolle zu den jeweiligen Prüfer zuzugreifen. Möglicherwiese kannst Du dann bereits aus diesen Protokollen erkennen, welche Fragen der Vorsitzende in vorherigen Vorgesprächen gestellt hat und Dich entsprechend vorbereiten.

Sollte dies nicht der Fall sein, solltest Du Dich (neben den bereits genannten Fragen) zumindest auf Fragen aus den folgenden Bereichen einstellen:

  • Gründe für die Wahl des Jurastudiums: Einige Prüfer interessieren sich dafür, was die Prüflinge dazu angetrieben hat, das Jurastudium aufzunehmen. Hierbei solltest Du natürlich ehrlich sein. Allerdings wird die Antwort „Ich will viel Geld verdienen.“ in der Regel nicht das sein, was der Vorsitzende hören möchte.

  • Abiturnoten und Profilfächer/Leistungskurse: Gelegentlich werden auch Fragen zur Schulzeit gestellt. Insbesondere dann, wenn sich besondere Leistungssteigerungen oder -abfälle aus dem eingereichten Abiturzeugnis ergeben, solltest Du auf solch eine Frage gefasst sein.

  • Hobbies, Nebenjobs, ehrenamtliche Tätigkeiten: Auch solltest Du Dich auf die Frage nach etwaigen Hobbies gefasst machen. „Netflix, feiern und Freunde treffen“ ist keine gute Antwort. Solltest Du Sport machen (insbesondere einen Mannschaftssport), kannst Du dies angeben. Allerdings solltest Du Dir auch ein „akademisches“ Hobby raussuchen. Sei es Lesen, ins Theater gehen oder die Beschäftigung mit Kunst oder Musik. Bereite dich auf eine solche Frage vor und wappne Dich auch für eine etwaige Rückfrage.

  • Karriereplanung: Viele Prüfer interessieren sich auch dafür, was die Prüflinge als nächsten Schritt in der Karriere planen. Promotion? Direkt ins Referendariat? Erstmal ein Praktikum? Hier kannst Du Deine Pläne kundtun. Sei offen und ehrlich und nenne nicht unbedingt genau die Rechtsgebiete, in denen Dein Prüfer tätig ist. Einschleimen kommt nicht gut an! Auch solltest Du bei einer eher schlechten Vorbenotung nicht von Berufszielen sprechen, die in weiter Ferne liegen.

  • Vorbenotung: Zumeist wird im Laufe des Gesprächs über die Noten der Klausuren gesprochen. Insbesondere wenn die Klausurnoten extrem von den Noten aus dem bisherigen Studium – nach oben oder nach unten – abweichen, sind die Gründe dafür meist von Interesse für den Prüfer.

  • Notenziel: Wichtig ist, dass Du Dich auf die Frage nach dem eigenen Notenziel vorbereitest. Hier solltest Du nicht zu bescheiden sein, sondern ehrlich kundgeben, dass Du Dich in der mündlichen Prüfung verbessern möchtest. Natürlich solltest Du keine unrealistischen Punktzahlen nennen. Allerdings solltest Du dem Vorsitzenden zeigen, dass Du bereit bist, Dich für eine bessere Note einzusetzen. In der Regel wird er dies auch in der Prüfung berücksichtigen und Dir die Chance geben, Dich durch geeignete Fragen in eine höhere Punktesphäre zu bringen.

  • Schwerpunktbereich: Des Weiteren solltest  Du Dich auf Fragen zu dem jeweiligen Schwerpunktbereich gefasst machen, sofern Du das Schwerpunktbereichsstudium bereits absolviert hats. Insbesondere kann den Prüfer interessieren, ob dieses Rechtsgebiet für den Prüfling als Tätigkeitsschwerpunkt in Betracht kommen könnte.

  • Nebenjobs: Auch können sich aus dem Lebenslauf Hinweise auf etwaige Nebenjobs des Prüflings ergeben. Hier solltest Du Dich z.B. auf Fragen zu den ausgeübten Tätigkeiten gefasst machen.

 

Generell gibt es zum Vorgespräch noch zu sagen, dass Du Dich bereits selbstbewusst präsentieren solltest und zeigen solltest, dass Du die mündliche Prüfung dazu nutzen möchtest, Dich zu verbessern. Dabei solltest Du nicht zu bescheiden sein, sondern Deine Ziele klar definieren und aussprechen. Du solltest aber grundsätzlich darauf achten, nicht zu viel zu reden, sondern stattdessen dem Vorsitzenden zuzuhören und nur dann auf die Fragen antworten, wenn Du direkt angesprochen wirst.

An was Du vor Deiner mündlichen Prüfung denken solltest

Vorher

Es gibt außerdem noch ein paar Punkte, die Du bereits in den Tagen oder Wochen vor Deiner mündlichen Prüfung erledigen oder klären kannst. Damit stellst Du sicher, dass Du Dich am Tag deiner Prüfung voll und ganz auf Dich konzentrieren kannst.

1. Anreiseweg

Meistens findet die mündliche Prüfung nicht unmittelbar an Deinem Wohnort statt, sodass Du Dir bereits frühzeitig Gedanken darüber machen solltest, wie Du am Tag der Prüfung zum Prüfungsort gelangen kannst. Steht Dir ein Auto zur Verfügung? Gibt es eine zuverlässige Bus- oder Bahnverbindung? Kann Dich eventuell auch ein/e Verwandter/Verwandte, Freund/in oder Kommilitone/Kommilitonin zum Prüfungsort fahren?

2. Notwendige Prüfungsunterlagen zusammensuchen

In Deiner Ladung findest Du häufig einen Hinweis darauf, welche Prüfungsunterlagen Du mit zur mündlichen Prüfung bringen solltest. In der Regel wird dies zumindest Dein Personalausweis sein. Alle benötigten Unterlagen kannst Du am besten bereits am Abend vor der Prüfung in die Tasche legen, die Du am nächsten Tag mitnehmen wirst.

3. Proviant einpacken

Zwischen den unterschiedlichen Prüfungsteilen haben die Prüflinge eine Pause, während derer sich die Prüfer beraten und die Prüflinge einmal durchatmen können. Hier hast Du die Möglichkeit, Deine Energiereserven aufzufüllen und etwas Kleines zu essen oder zu trinken. Gut eignen sich natürlich Nüsse, Müsliriegel oder etwas Schokolade. Vielleicht schaffst Du es auch morgens noch, Dir ein Butterbrot zu schmieren. Hauptsache Du musst in der Prüfung nicht an Deinen leeren Magen denken!

4. Outfit planen

Ja, es mag für den einen oder anderen zunächst etwas lächerlich erscheinen, aber die Frage nach der richtigen Kleidung für die mündliche Prüfung, ist für viele sehr wichtig. Zwar sollte der Abzug von Punkten aufgrund der Kleidung bei einer juristischen Prüfung in der Regel bewertungsfehlerhaft sein (vgl. Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 19. Februar 2020 – VG 12 K 529.18) , dennoch kannst Du Dir einen Streit darüber und Stress am Tag deiner Prüfung ersparen, wenn Du Dir bereits frühzeitig Gedanken darüber machst, was Du anziehen willst und Dich eventuell auch mit Deinen Mitprüflingen abstimmst. Was Du am Tag der mündlichen Prüfung tragen kannst, erfährst Du hier.

Am Prüfungstag Deiner mündlichen Prüfung

Prüfungstag

Ist der Tag der Prüfung gekommen, gilt es in erster Linie Ruhe zu bewahren! Du hast bereits den Großteil des Examens – die Klausuren – hinter Dir. Jetzt gilt es noch ein letztes Mal, Gas zu geben!

Dazu musst Du natürlich körperlich fit sein. Frühes ins Bett gehen am Abend zuvor kann helfen, um am Tag der Prüfung nicht allzu müde zu sein. Solltest Du allerdings aufgrund der Nervosität nicht (gut) schlafen können, wird dies in der Regel auch kein Beinbruch sein. Das Adrenalin in der Prüfung wird Dich wachhalten.

Ferner solltest Du Dir natürlich einen Wecker stellen und früh genug von zu Hause losfahren. Das sollte nicht nur aus dem eigenen Interesse heraus selbstverständlich sein.

Beim Treffen der anderen Prüflinge vor der Prüfung solltest Du Dich – sofern die anderen besonders aufgeregt sind – nicht aus der Ruhe bringen lassen. Niemand weiß genau, was gleich in der Prüfung abgefragt wird. Ratschläge der anderen Prüflinge solltest Du daher mit Vorsicht genießen und Dich auf Dein eigenes Wissen konzentrieren.

Denke immer daran: in wenigen Stunden hast Du die Prüfung hinter Dir. Du wirst mit dem Examen in Tasche wieder nach Hause fahren – darauf kannst Du wirklich stolz sein!

Dresscode bei der mündlichen Prüfung - Die Frage nach der richtigen Kleidung

Dresscode

Was soll ich anziehen? Eine Frage, die sich viele Prüflinge insbesondere vor der mündlichen Prüfung stellen. Natürlich geht es bei der mündlichen Prüfung in erster Linie um die fachliche Leistung der Prüflinge. Aber auch das äußere Erscheinungsbild sollte nicht als völlig nebensächlich abgetan werden. Es handelt sich schließlich um einen wichtigen Tag, der hoffentlich mit dem Erreichen eines Meilensteins auf dem Karriereweg des Juristen abgeschlossen wird.

Daher sind bereits viele „intuitiv“ gut damit beraten, wenn sie ihre Jogginghose im Schrank lassen und die „Ausgehkleidung“ rausholen. Du solltest dabei eher moderne, gedeckte Farben wählen. Ein „Business-Outfit“ sollte daher in jedem Fall angemessen sein.

Für die Herren bietet sich das Tragen eines dunklen Anzugs mit einem Hemd in weiß oder blau an.  Die Krawatte sollte möglichst einfarbig oder zumindest dezent gemustert sein.

Für Frauen kommt z.B. ein Hosenanzug oder auch eine Kombination aus knielangem Rock und einer Bluse in Betracht. Damit es nicht zu traurig wirkt, sollte keine ausschließlich schwarze Kombination gewählt werden. Auf besonders auffälligen Schmuck, Nagellack oder auffälliges Make-Up sollte besser verzichtet werden.

Am wichtigsten ist bei der Wahl der richtigen Kleidung aber insbesondere das eigene Wohlbefinden. Was hilft es, wenn Du zwar hohe Schuhe trägst, darin aber kaum laufen kannst oder Dir gar Blasen läufts? Du solltest daher für die mündliche Prüfung ein Outfit wählen, in dem Du bequem mehrere Stunden sitzen kannst. Es sollte nicht kneifen, rutschen oder für irgendeine andere Ablenkung sorgen.

Außerdem sollte das Outfit in der richtigen Größe getragen werden und – das versteht sich aber eigentlich auch von selbst – gebügelt und sauber sein.

Die Frage nach der richtigen Kleidung sollte am besten schon einige Tage vor der Prüfung geklärt sein, sodass die Kleiderwahl am Prüfungstag keinen zusätzlichen Stress verursacht.

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