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Infos über das Hauptstudium des Jurastudiums - Vorlesungen, Übungen und Hausarbeiten

An das erfolgreiche Bestehen des Grundstudiums schließt sich das Hauptstudium an. Das Hauptstudium des Jurastudiums ist zweigeteilt in den Bereich, der das im Grundstudium erworbene Wissen vertiefen soll und in einen Schwerpunktbereich, der einen detaillierten Einblick in ein bestimmtes Rechtsgebiet bieten soll. Das Hauptstudium dauert in der Regel zwei Fachsemester.

Im Folgenden findest Du Informationen über den Vertiefungsteil des Hauptstudiums. Wenn Du Dich über das Schwerpunktbereichsstudium informieren möchtest oder Hilfe bei der Wahl Deines Schwerpunktbereichs benötigst, klicke einfach hier

In dem Teil zur Vertiefung des erlernten Wissens geht es darum, in den drei Rechtsgebieten (Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht) die Scheine in den großen Übungen zu erwerben. Ähnlich wie bei den kleinen Übungen im Grundstudium, werden hierfür während des Semesters Vorlesungen und Veranstaltungen angeboten, in denen das Lösen von Fällen für die Klausuren trainiert wird. Das im Grundstudium erlernte Wissen wird hier wiederholt und vertieft. Meistens werden in diesem Zusammenhang auch Verknüpfungen zwischen den einzelnen Teilbereichen der jeweiligen Rechtsgebiete geschaffen, sodass die Fälle der großen Übungen meist nicht nur einen Schwerpunkt in einem Teilbereich haben (z.B. Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches), sondern in mehreren.

Vorlesungen in den Nebengebieten

Während des meist zweisemestrigen Hauptstudiums werden außerdem Vorlesungen zu den verschiedenen Nebengebieten angeboten. Je nachdem, wie die jeweiligen Universitäten die Verteilung vornehmen, werden bestimmte Nebengebiete auch schon im Grundstudium behandelt.  Grundsätzlich zählen zu den Nebengebieten…

…im Zivilrecht:

  • das Erb- und Familienrecht,

  • das Handels- und Gesellschaftsrecht

  • sowie das Prozessrecht (ZPO).

…im Strafrecht:

  • das Strafprozessrecht (StPO).

… im Öffentlichen Recht:

  • das Polizei – und Ordnungsrecht,

  • das Baurecht,

  • das Kommunalrecht

  • sowie das Verwaltungsprozessrecht (VwGO).

 

Die großen Übungen

Die großen Übungen oder auch Übungen für Fortgeschrittene genannt, laufen grundsätzlich genauso ab, wie die kleinen Übungen im Grundstudium (Übungen für Anfänger). Während des Hauptstudiums müssen die Studierenden jeweils einen Schein im Zivil-, Straf- und öffentlichen Recht erwerben. Was genau zum Erwerb eines solchen Scheins vorausgesetzt wird, ist von Universität zu Universität unterschiedlich.

In den Übungen soll durch die Bearbeitung und Besprechung von Fällen die Anwendung des Rechts auf einen konkreten Sachverhalt geübt werden. Es geht also nicht direkt darum, weiteres materielles Wissen anzuhäufen, denn dies soll durch die Vorlesungen und das Nachbereiten dieser passieren. In den Übungen geht es vielmehr darum, das bereits erlernte Wissen anzuwenden und dabei insbesondere das Schreiben von Gutachten mit dem Gutachtenstil zu üben und – wenn möglich – zu perfektionieren, Hieran sieht man auch, dass es sich lohnt, wenn man bereits in den ersten Semestern fleißig den Stoff nachbereitet und verinnerlicht hat. Nur wenn man überhaupt ein materielles Wissen hat, kann man sich an die Fälle wagen und das Schreiben von Gutachten auch sinnvoll üben.

Als Leistungsnachweise zum Erwerb der Scheine in den großen Übungen müssen zumeist, wie auch bei den kleinen Übungen im Grundstudium, Klausuren sowie Hausarbeiten angefertigt werden.

Regelmäßig ist es zum Erwerb eines Scheins notwendig, eine der während des Semesters angebotenen Klausuren sowie die dazugehörige Vorlauf- oder Nachlaufhausarbeit zu bestehen. Diese Hausarbeiten finden jeweils in den Semester-„Ferien“ also der vorlesungsfreien Zeit statt. Welche genauen Leistungsnachweise Du jedoch für den Erwerb eines Scheins benötigst, solltest Du unbedingt noch einmal für Deine jeweilige Universität prüfen.

Klausuren

Die Klausuren in den großen Übungen müssen während des Semesters angefertigt und bestanden werden. Hierfür werden regelmäßig mehrere Klausurtermine zu verschiedenen Rechtsgebieten angeboten. Die Anzahl und die Länge der Klausuren (z.B. zwei oder drei Stunden) ist dabei von Universität zu Universität und auch von Übung zu Übung unterschiedlich.

Während der Veranstaltungen der großen Übungen bereitet man sich anhand der Fallbesprechung auf die großen Übungen vor. Meist wählt der Dozent hier ein bestimmtes Rechtsgebiet aus, aus dem dann auch die Klausur des jeweiligen Abschnitts stammt. Darauf kann man sich aber natürlich nicht verlassen. Auch sollte man sich – sofern man sie absolviert hat – nicht an dem Schwierigkeitsgrad der Übungen für Anfänger orientieren und die Klausuren und auch die Hausarbeit auf die leichte Schulter nehmen. Wie es der Name „Übungen für Fortgeschrittene“ schon sagt, wird das Niveau hier regelmäßig deutlich höher sein und die Korrektoren werden einen sicheren Umgang mit dem Gutachtenstil sowie die Grundlagen des Rechts als zwingend voraussetzen.

Hausarbeiten

Zudem muss eine Hausarbeit zu den jeweiligen Übungen angefertigt werden. Die Hausarbeiten werden meistens in den Semesterferien vor (Vorlaufhausarbeit) und in den Semesterferien nach dem Semester (Nachlaufhausarbeit), in der die Übung absolviert wird, angeboten.

Wenn Du Dich fragst, wie genau Du bei der Anfertigung der Hausarbeiten vorgehen solltest, wie Du die nötige Literatur findest und was Du unbedingt beachten solltest, findest Du hier hilfreiche Tipps und Tricks für Deine Hausarbeit.

Der erfolgreiche Erwerb eines Scheins in jedem Rechtsgebiet (Zivilrecht, Öffentliches Recht sowie Strafrecht) ist zumeist Voraussetzung für die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung.

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