Bücher, Gesetzestexte, Basics - Alles, was Du als Jura-Ersti brauchst!
Jedes Jahr im Oktober und im April geht es wieder los: Viele Erstsemester werden in ihr Jurastudium starten. Gerade zu Vorlesungsbeginn händigt jeder Professor und jede Professorin den Studienanfängerinnen und Studienanfängern häufig eine Liste mit umfangreichen Literaturhinweisen aus. Als motivierter Erstsemester-Student oder Erstsemester-Studentin, fühlt man sich im ersten Moment dazu verleitet, sich all die aufgelisteten Lehrbücher und sonstigen Literaturempfehlungen anzuschaffen. Das Gefühl, dass dies notwendig sei, um der Vorlesung überhaupt folgen zu können, werden viele kennen. Es werden Dir allerdings viele Jurastudierende bestätigen können und auch ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass das ein andere Lehrbuch eher "alibi-mäßig" gekauft wurde und bis auf ein ein-/zweimaliges Aufschlagen eher ein Schattendasein in der heimischen Bibliothek fristet. Beachtet man dabei, dass die Preise für die Lehrbücher gut und gerne schon einmal bis zu 50 Euro betragen können, möchte ich Dir raten, Dir gut zu überlegen, welche Bücher Du wirklich gebrauchen kannst und für Dein Studium nutzen wirst.
Damit Du nicht gleich zu Beginn des Studiums zu Fehlkäufen verleitet wirst, möchte ich Dir eine kleine Hilfestellung und einige Tipps geben, was die Grundausstattung an Büchern, Lernmaterialien und sonstigen „Helfern“ für das Jurastudium ist. Die Empfehlungen bzw. Tipps beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und auf den Erfahrungen von anderen Studierenden, die ihre Empfehlungen für gute, übersichtliche und hilfreiche Literatur in einer (nicht repräsentativen) Umfrage geteilt haben. Nur um es nochmal deutlich zu sagen: Du musst keinesfalls jedes dieser Bücher selbst kaufen!
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1. Gesetzestexte für Erstsemster und Studienanfänger/innen
Was Du definitiv brauchen wirst und daher zur absoluten Grundausstattung gehört, sind die Gesetzestexte. Auch wenn es von einigen Professorinnen und Professoren empfohlen wird, ist es absolut nicht notwendig, dass Du Dir bereits während des ersten Semesters einen sog. Habersack oder einen Sartorius kaufst. Dieses zusätzliche Extragewicht (ca. 2 kg) und die Kosten (30 bis 40 Euro ohne Ergänzungslieferungen) kannst Du Dir auf jeden Fall sparen. Zu Beginn reichen vollkommen die dtv-Ausgaben der Gesetzestexte aus. Sollten wirklich einmal im Laufe des Grundstudiums Gesetzesänderungen in relevanten Gesetzen erfolgen, ist es auch nicht mit einem großen finanziellen Aufwand verbunden, dass Du Dir zwischenzeitlich eine neue Ausgabe anschaffst. Die Anschaffung eines Habersacks bzw. eines Sartorius würde ich Dir frühestens ab dem dritten oder vierten Fachsemester empfehlen. Meist wird es aber auch reichen, wenn Du ihn Dir erst im Hauptstudium anschaffst.
Zu empfehlen ist daher zunächst die Anschaffung folgender Texte:
Mit diesen Texten bist Du auf jeden Fall erst einmal auf der sichereren Seite. Möglicherweise fragst Du Dich jedoch, ob Du zu Beginn nicht einfach mit dem Internet oder einer App auf dem Smartphone arbeiten kannst. Alle gängigen Gesetze sind mittlerweile auch innerhalb weniger Sekunden über Google auffindbar. Dadurch könntest Du Dir also lästiges Blättern und auch ein paar Euro sparen.
Die digitalen Angebote bieten eine tolle Möglichkeit, um das Lernen und Arbeiten zu ergänzen. Allerdings sollten sie eine Ergänzung bleiben. Ich empfehle Dir gerade zu Beginn des Studiums, dass Du Dich daran gewöhnst, mit dem Gesetz in Papierform umzugehen. Auch in der Klausur sind ausschließlich die Gesetzesbücher zugelassen. Daher solltest Du möglichst früh lernen, wo Du welche Gesetze findest und wie Du sie liest. Ein weiterer Vorteil der physisch greifbaren Gesetzestexte ist auch, dass Du dort Markierungen und Unterstreichungen vornehmen kannst. Vielen Studierenden hilft diese Visualisierung beim Lernen.
2. Lehrbücher für Erstis und Studienanfänger/innen
Neben den Gesetzestexten wirst Du im Laufe des Semesters unterschiedliche Lehrbücher benötigen, um den Stoff aus den Lehrveranstaltungen nachlesen und vertiefen zu können. In Lehrbüchern werden Teilbereiche von Rechtsgebieten (zum Beispiel BGB AT (Allgemeiner Teil) oder Strafrecht AT) abstrakt dargestellt. In den Lehrbüchern finden sich selten Falllösungen in Form von Gutachten (wie sie später in Klausuren verfasst werden müssen), sondern allenfalls kurze Fließtext-Lösungen, die der Verdeutlichung eines Beispielsfalls dienen. Sinnvoll ist die Verwendung eines Lehrbuchs gleichwohl, da Du so einen theoretischen Gesamtüberblick über das Teilrechtsgebiet erhalten kannst. In der Regel wird der Professor oder die Professorin der Vorlesung sein bzw. ihr eigenes Lehrbuch empfehlen, sofern er oder sie selbst ein solches verfasst. Dies erfolgt nicht unbedingt aus monetären Gründen, sondern häufig vor dem Hintergrund, dass die Vorlesungen ähnlich wie die Lehrbücher aufgebaut sind und beides aufeinander abgestimmt ist.
Es kann daher durchaus Sinn machen, während des Semesters mit diesem Lehrbuch zu arbeiten. Wichtig ist aber, dass Du Dir bewusst bist, dass es zu jedem Rechtsgebiet unzählige Lehrbücher von verschiedenen Autoren und Autorinnen gibt. Jedes Lehrbuch ist etwas anders und vermittelt den Stoff auf eine andere Weise oder in einer anderen Darstellungsform. Inhaltlich unterscheiden sich die Lehrbücher meist nicht gravierend. Daher muss jeder Studierende selbst herausfinden, welche Darstellungsform ihm oder ihr zusagt. Um das herausfinden zu können, solltest Du Dir die Zeit nehmen und Dich zu Beginn des Semesters in die Bibliothek setzen. Du hast dort die Möglichkeit, Dir die verschiedenen Bücher anzusehen, durchzublättern und ggf. auch schon damit zu arbeiten. Welche Lehr- und Fachbücher ich Dir empfehlen kann, kannst Du im Folgenden sehen. Im Öffentlichen Recht habe ich Lehrbücher, Skripte und Fallbücher aus den Bereichen des Staatsorganisationsrechts und den Grundrechten ausgewählt. Regelmäßig wirst Du im ersten Semester allerdings nur eine dieser Vorlesungen haben. Daher benötigst Du zunächst natürlich nicht zu jedem Rechtsgebiet ein Buch.
Im Zivilrecht sind besonders die Bücher von Brox/Walker - zurecht - sehr beliebt. Sie bieten einen tollen Überblick. Ich selbst bin mit dem Lehrbuch von Köhler gut zurecht gekommen. Im Strafrecht werden insbesondere die Bücher von Rengier von vielen Studierenden verwendet. Ich kann aus eigener Erfahrung allerdings auch das Lehrbuch von Eisele/Heinrich empfehlen. Der Preis ist zwar etwas höher, allerdings ist das Buch sehr umfangreich. Ich konnte es vom ersten Semester bis hin zur Examensvorbereitung verwenden. Sehr beliebt ist auch das Lehrbuch von Wessels/Beulke/Satzger, das auch viele kleinere Fälle enthält. Im Öffentlichen Recht ist es von Uni zu Uni unterschiedlich, welche Vorlesungen im ersten Semester stattfinden. Teilweise wird mit dem Staatsorganisationsrecht, teilweise mit der Vorlesung zu den Grundrechten begonnen. Für das Staatsorganisationsrecht kann ich das Lehrbuch von Ipsen empfehlen. Ergänzend dazu habe ich viel mit dem Lehrbuch von Degenhart gearbeitet. Für die Vorlesung zu den Grundrechten haben ich ebenfalls mit dem Lehrbuch von Ipsen zu diesem Themengebiet gearbeitet, da mir der Stil so gut gefallen. Dazu habe ich auch das Lehrbuch von Kingreen/Poscher als Ergänzung verwendet.
3. Bücher für die Grundlagenfächer für Erstis und Studienanfänger/innen
Neben den Vorlesungen im Allgemeinen Teil des BGB, im Allgemeinen Teil des Strafrechts und im Staatsrecht bzw. im Bereich der Grundrechte, gibt es im ersten Semester die sog. Grundlagenfächer. Wie der Name schon vermuten lässt, geht es in diesen Fächern nicht um die materiell-rechtlichen Themengebiete, sondern eher um grundlegende Themen, die für die Rechtswissenschaft relevant sind. Regelmäßig gibt es z.B. Veranstaltungen zur den geschichtlichen Hintergründen unseres Rechtssystems, zur Methodenlehre oder auch zur Kriminologie. Auch in diesem Bereich gibt es Lehrbücher und Materialien, die Du zum Lernen des Stoffes heranziehen kannst. Ob Du Dir diese tatsächlich anschaffst oder sie in der Bibliothek nutzt, ist selbstverständlich wieder vollkommen Dir überlassen.
Ich habe das Grundlagenfach Kriminologie gewählt und hier mit dem Buch von Schwind gearbeitet. Wenn Dir die Darstellungsweise nicht zusagen sollte, gibt es auch Alternativen von Neubacher und Kunz/Singelstein.
Im Rahmen meines Grundlagenfachs zur allgemeinen Staatslehre habe ich mir dem"Klassiker" Schöbener/Knauff gearbeitet.
Im Grundlagenfach "Römisches Recht" habe ich den ein oder anderen Blick in das Buch von Harke wandern lassen.
Für das Grundlagenfach Rechtsgeschichte kannst Du beispielsweise die Bücher von Hähnchen oder Eisenhardt nutzen. Ferner bietet Alpmann Schmidt ein Skript zur Rechtsgeschichte an.
Die juristische Methodenlehre ist sicherlich auch ein sehr interessantes Grundlagenfach, das den Namen mehr als verdient hat. Lehrbücher hierzu sind z.B. das Buch von Reimer, Wank sowie das Skript von Wienbracke.
Wer das Grundlagenfach Rechtsphilosophie wählt, findet in den Lehrbüchern von Mahlmann und Seelmann/Demko ergänzenden Stoff zur Vorlesung.
4. Skripte für Erstis und Studienanfänger/innen
Weiter geht es mit den Skripten. In Skripten wird der Stoff wesentlich kürzer dargestellt als in den meisten Lehrbüchern. Sie eigenen sich daher gut, um sich einen Überblick zu verschaffen und die Problempunkte des jeweiligen Rechtsgebiets zu erkennen. Sie sind meist stärker an der Darstellung in einer Klausur orientiert und enthalten häufig kurze Falllösungen. Meist sind sie nicht so teuer. Spätestens in der Examensvorbereitung wirst Du aus Zeitmangel wahrscheinlich ohnehin auf einige Skripte zurückgreifen. Bei den Professorinnen und Professoren sind Skripte zum Teil als "unwissenschaftlich" verpönt. Daher wirst Du nur selten Literaturempfehlungen von Professorinnen und Professoren für Skripte erhalten. Ich halte sie allerdings im Hinblick auf die Klausurvorbereitung für eine sinnvolle Ergänzung zu einem Lehrbuch. Du solltest Dir allerdings auch hier einen umfassenden Überblick verschaffen und prüfen, ob Dir die Darstellung des Stoffes in einem Skript zusagt. Ich kann Dir die Skripten von Alpmann Schmidt zum BGB AT 1, BGB AT 2, Strafrecht AT 1 und Strafrecht AT 2 sowie Grundrechte und Staatsorganisationsrecht empfehlen. Andere arbeiten aber z.B. auch gerne mit den Skripten von Hemmer zum BGB AT, zum Strafrecht AT oder auch zum Staatsrecht I bzw. Staatsrecht II.
5. Fallbücher für Erstis und Studienanfänger/innen
Dringend empfehlen würde ich Dir die Verwendung von Fallbüchern. In diesen werden zu dem jeweiligen Rechtsgebiet die wichtigsten und klausurrelevantesten Probleme anhand von Fällen dargestellt. Hier lernst Du, die Theorie, die Du z.B. mit dem Lehrbuch erlernt hast, auf einen konkreten Sachverhalt anzuwenden und ein Gutachten zu verfassen. Da Du auch in den Klausuren später Fälle lösen musst, solltest Du dies möglichst früh trainieren. In den Fallbüchern findest Du ausformulierte Lösungsskizzen, mithilfe derer Du Deinen Lernfortschritt überprüfen kannst. Auch hier gibt es viele unterschiedliche Anbieter. Die Anzahl der Fälle in dem jeweiligen Buch muss dabei nicht zwingend ein Hinweis auf Qualität sein. Schaue Dir diese Bücher am besten ebenfalls zuvor in der Bibliothek an. Hier findest Du ein paar Empfehlungen. Besonders gut für den Einstieg in ein Rechtsgebiet eignen sich die Bücher aus der Reihe "Die Fälle". Hier findest Du die Bücher zum BGB AT, Strafrecht AT, zu den Grundrechten sowie zum Staatsorganisationsrecht. Ich habe mir mithilfe dieser Bücher zunächst einen Überblick verschafft und dann mit den Büchern aus der Reihe "Lernen mit Fällen" von Schwabe das Lösen von Fällen noch gezielter geübt. Diese gibt es ebenfalls zu den Fächern BGB AT, Strafrecht AT und Grundrechte bzw. Staatsorganisationsrecht.
6. Karteikarten für Erstis und Studienanfänger/innen
Viele Studierende lernen gerne mit Karteikarten. Diese kann man bereits fertig beschrieben kaufen oder selbst beschreiben. Auch hier muss wieder jeder selbst herausfinden, welcher Lerntyp er oder sie ist. Die fertigen Karteikarten haben den Vorteil, dass dort das Wissen bereits kompakt und so kurz wie möglich zusammengefasst ist. Zudem ist die Darstellung meist sehr übersichtlich, was insbesondere Studierenden mit einer unsauberen Handschrift zugutekommen kann. Die selbstgeschriebenen Karteikarten haben demgegenüber den Vorteil, dass das Wissen nicht nur einfach abgelesen wird, sondern bereits einmal durchdacht und dann so kurz wie möglich zusammengefasst werden muss. Dieser zusätzliche Schritt kostet zwar Zeit, hat aber meistens einen positiven Lerneffekt.
Karteikarten gibt es ebenfalls von den unterschiedlichsten Anbietern. Die von Alpmann Schmidt zum BGB AT, zum Strafrecht AT, zu den Grundrechten sowie zum Staatsorganisationsrecht verlinke ich Dir einmal hier.
7. Fachzeitschriften für Erstis und Studienanfänger/innen
Neben den Lehrbüchern, Skripten und Fallbüchern, publizieren Juristen schon immer in Fachzeitschriften. Viele davon sind für Studierende und insbesondere für Erstsemester allerdings viel zu speziell. Für Studierende werden jedoch in einem regelmäßigen Abstand (meist monatlich) verschiedene Ausbildungszeitschriften herausgegeben. Die wichtigsten davon sind die JuS, die JURA, die JA, und die RÜ sowie die Life & Law.
In den Zeitschriften finden sich meist einige Aufsätze und Urteilsbesprechungen, in denen sich die Autoren mit bestimmten Rechtsthemen oder Urteilen und Entscheidungen vertieft auseinandersetzen. In einigen dieser Zeitschriften finden sich auch Musterklausuren und Falllösungen, die eine tolle Ergänzung zu Fallbüchern sein können.
Meistens hat die Universität einen Online-Zugang für die Zeitschriften, sodass es nicht notwendig ist, dass Du diese Zeitschriften selbst abonnierst. Ferner gibt es auch Online-Zeitschriften, wie z.B. die ZJS. Darüber hinaus kannst Du bei einigen Zeitschriften zunächst ein kostenloses Probeabonnement (meist drei Monate) abschließen und so erst einmal testen, ob die Zeitschrift für dich zur Ergänzung sinnvoll ist. Gerade am Anfang des Studiums solltest Du Dich allerdings noch nicht mit zu viel Material „überladen“. Häufig wirst Du in Deinen Arbeitsgemeinschaften ebenfalls Schemata und Falllösungen ausgehändigt bekommen. Alle Materialien kannst – und musst! – Du nicht durcharbeiten. Solltest Du dennoch Bedarf nach weiteren Materialien haben, kannst Du auch auf dieser Seite mal vorbeischauen.
8. Zusammenfassung
Bist Du mit diesen Basics ausgestattet, kann schon fast nichts mehr schief gehen. Natürlich benötigst Du noch die notwendige Technik (z.B. Laptop/PC, Drucker, Smartphone etc.). Hier gehe ich aber davon aus, dass Du ohnehin schon ausgestattet bist und bin auch selbst keine Expertin, was die technische Ausstattung betrifft. Wichtig ist insgesamt, dass Du bei allen Büchern, Skripten etc. auf Deine eigenen Vorlieben Rücksicht nimmst und die Materialien wählst, die Dir selbst am meisten zusagen. Kaufe nie blind die Bücher, die von anderen Jurastudierenden verwendet werden, sondern informiere Dich zunächst selbst und nutze die Chance, z.B. in der Bibliothek, vorab mit dem Buch zu arbeiten.
Ich wünsche Dir viel Erfolg beim Start in das Studium!