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Was sagt mir eigentlich das Aktenzeichen?

Hast Du Dich schon mal gefragt, wie sich eigentlich ein gerichtliches Aktenzeichen zusammensetzt und was Du daraus erkennen kannst? Die Zeichen und ihre Bedeutung zu kennen, ist vorteilhaft, da Du daraus bereits einige Details über das Verfahren in Erfahrung bringen kannst. Auch kann es in der mündlichen Prüfung vorkommen, dass ein Prüfer eine Frage zu diesem Thema stellt. Prüfer, die aus der Praxis kommen, sind mit den Akten- und Registerzeichen tagtäglich in Berührung und setzen daher häufig voraus, dass auch die Prüflinge die Bedeutung zumindest im Wesentlichen kennen. Es zählt quasi zum "juristischen Allgemeinwissen". Daher wirst Du hier erfahren, aus welchen Teilen ein Gerichtsaktenzeichen besteht und welche Bedeutung die Zeichen haben.

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Das Gerichtsaktenzeichen besteht im Grundsatz aus vier Bestandteilen:

  • einer Angabe der gerichtsinternen Zuständigkeit,

  • dem Registerzeichen,

  • einer laufenden Nummer sowie

  • dem Jahr des Verfahrenseingangs bei Gericht.

Gerichtsinterne Zuständigkeit

Der erste Teil des Aktenzeichens bezeichnet die gerichtsinterne Zuständigkeit. Dadurch wird also:

  • beim Amtsgericht die zuständige Abteilung,

  • beim Landgericht, Verwaltungsgericht, Sozialgericht, Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht die zuständige Kammer,

  • bei allen übrigen Gerichten der zuständige Senat und

  • bei einer Staatsanwaltschaft die zuständige Abteilung oder das zuständige Dezernat bezeichnet.

 

Die Abteilungen, Kammern oder Dezernate werden i.d.R. mit arabischen Ziffern (1,2,3,4…) gekennzeichnet. Anders ist dies zum einen beim BGH: Die Entscheidungen der Zivilsenate werden mit römischen Ziffern (I,II,III…) und die Entscheidungen der Strafsenate mit arabischen Ziffern gekennzeichnet. Zum anderen werden beim Bundesfinanzhof zur Bezeichnung der gerichtsinternen Zuständigkeit nur die römischen Ziffern verwendet.

Registerzeichen

Den zweite Teil des Aktenzeichens stellt das Registerzeichen dar. Eine vollständige Liste aller Registerzeichen kannst Du im Anhang des Schönfelders finden (ziemlich weit hinten vor dem Sachverzeichnis).

Ich habe Dir hier die Wichtigsten aufgeführt:

Amtsgericht

B          Mahnverfahren

Bs        für Privatklage- und Bußgeldsachen

C         für Allgemeine Zivilsachen

Cs        für Strafbefehle

Ds       für Strafverfahren vor dem Strafrichter

EU       Europäisches Mahnverfahren

F          Familiensachen

IK         Verbraucherinsolvenzverfahren

IN        Insolvenzverfahren

Ls        für Strafverfahren vor dem Schöffengericht

M         für allgemeine Zwangsvollstreckungsverfahren (z.B. Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse)

 

Landgericht

O         für Allgemeine Zivilsachen erster Instanz (gängige Prozesse, Arreste, einstweilige Verfügungen)

S          für Berufungen in Zivilsachen

KLs      für erstinstanzliche Strafsachen (Zuständigkeit der großen Strafkammer)

Ks        für erstinstanzliche Strafsachen vor der großen Kammer als Schwurgericht)

Ns       für Berufungen in Strafsachen (Zuständigkeit der kleinen Strafkammer)

 

Oberlandesgericht

U         für Berufungen in Zivilsachen

Ss        für Revisionen in Strafsachen

 

Staatsanwaltschaft

JS        für Ermittlungsverfahren

UJs      für Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt

 

BGH

GSSt    Großer Senat in Strafsachen

GSZ     Großer Senat in Zivilsachen

StR       Revision in Strafsachen

VGS     Vereinigte Große Senate

ZR        Revision in Zivilsachen

 

Laufende Nummer

Der dritte Teil des Gerichtsaktenzeichens besteht aus einer fortlaufenden Nummer. Sie beginnt jedes Jahr bei 1.

Eingangsjahr

Der letzte Bestandteil des Gerichtsaktenzeichens kennzeichnet das Eingangsjahr des Verfahrens, also das Jahr, in dem das Verfahren bei Gericht anhängig geworden bzw. bei der Staatsanwaltschaft eingegangen ist. Das Jahr wird dabei typischerweise mit zwei Ziffern angegeben – also „20“ anstelle von „2020“. Die Jahresangabe wird von der laufenden Nummer meistens durch einen Schrägstrich getrennt: „120/20“. Bei diesem Aktenzeichen handelt es sich also um das 120. Verfahren aus dem Jahr 2020. Man spricht: „Einhundertzwanzig aus 20“.

Insbesondere das Bundesverwaltungsgericht, aber auch viele andere Gerichte in der Verwaltungsgerichtsbarkeit verwenden anstelle des Schrägstrichs einen Punkt. Sie schreiben also „120.20“.

Farbe der Akte

Kleiner Tipp: Auch die Farbe der Akte kann Dir schon sagen, um was für eine Sache es sich handelt. Die Farbe Rot tragen die Akten im Strafrecht. Demgegenüber sind die zivilrechtlichen Akten braun bzw. grau. Daher kommt auch der Spruch, den Du vielleicht schon mal gehört hast: „Die Akte färbt rot ab“. Das ist ein Ausdruck von Juristen, der benutzt wird, wenn in einem Zivilverfahren auch ein strafrechtlich relevantes Verhalten auffällt.

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